Am Dienstag präsentierten Innenminister Gerhard Karner und Integrationsministerin Susanne Raab (beide ÖVP) neue Maßnahmen für die Grundversorgung des Bundes. 

Taschengeld halbieren und ein Pflichtkatalog. Integrationsministerin Susanne Raab und Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) kündigten bei einer Pressekonferenz am Dienstag neue Maßnahmen in der Grundversorgung des Bundes an. Damit wolle man auch Anhaltspunkte für die jeweiligen Landesversorgungen geben, die auch eigene entsprechende Maßnahmen setzen können, betonte Karner. 

Konkret wird es etwa einen Pflichtenkatalog geben, dessen Unterricht ab 1. Juni verpflichtend wird. Darin sollen laut Raab die „Basics“ erlernt werden, wie man sich in Österreich verhält. Vorgesehen sind auch vier 90-minütige Module, die bereits während des Asylverfahrens für alle verpflichtend sind und nicht erst ab einem positiven Asylbescheid. Mit dem Grundregel-Kurs sollen Sachen wie „Mülltrennung, Ruhezeiten“ oder „natürlich auch ein Gewaltverbot“ an Asylwerber vermittelt werden, so Raab. Wer mehrmals unentschuldigt fehlt, dem wird das Taschengeld gekürzt.

Verpflichtender Arbeitskatalog, sonst wird Taschengeld halbiert 

Des Weiteren wird es einen „verpflichtenden Arbeitskatalog für Asylwerber“ geben. „Dieser betrifft, die gemeinnützige Tätigkeit von Asylwerbern“, so Karner. „Leitlinie für uns ist: Wer von der Allgemeinheit unterstützt wird – Schutz, Unterkunft und Verpflegung erhält – soll auch etwas dafür zurückgeben“. 

Eine entsprechende Verordnung soll heute in Begutachtung gehen und Ende Juni erlassen werden. Künftig soll es damit mehr Möglichkeiten geben, Asylwerber zu gemeinnützigen Arbeiten heranzuziehen. Bund, Länder, Gemeinden, Organisationen der öffentlichen Hand ohne Gewinnorientierung oder aber auch Gesellschaften, die mindestens fünf Zivildiener beschäftigen dürfen, könnten etwa Leistungen in Anspruch nehmen. Als Beispiele nannte Karner etwa Hilfe bei der Pflege von Grünflächen, im Winterdienst, in Pflegeheime oder in Obdachlosenheime. Auch bei Arbeiten in der Einrichtung – wie etwa der Essensausgabe – sollen Asylwerber eingesetzt werden. 

„Bisher gab es bei der Bundesbetreuung neben Unterkunft und Verpflegung 40 Euro Taschengeld. Wer künftig keine Tätigkeiten für die Allgemeinheit übernimmt, bekommt nur noch 20 Euro Taschengeld“, so Karner. „Außerdem gibt es – und das ist auch wichtig zu erwähnen – für diese Tätigkeit noch einen Anerkennungsbeitrag von 1,50 Euro in der Stunde“.

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