Eine Wiener Kanzlei hat am Mittwoch eine Anfechtung der Kärntner Windkraft-Volksbefragung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht 

Florian Berl von Onz & Partner, der auch mehrere Windparkbetreiber unter seinen Klienten hat, sieht vor allem die Fragestellung (“Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?”) problematisch.

“Suggestivfragen bei einer Volksbefragung sind unzulässig”, erklärte Berl. Eine solche könne aber hier gegeben sein, weil in der Frage eine Verknüpfung zwischen dem “unzweifelhaft wichtigen Naturschutz einerseits und Windrädern andererseits” gegeben sei. Oder einfach ausgedrückt: “Die Befragten mussten sich entscheiden: Entweder Naturschutz oder Windkraft. Das ist etwas, das ich als wertende Fragestellung betrachte.” Außerdem sei außer Acht gelassen worden, dass Windparks, für die strenge Genehmigungskriterien gelten, ebenfalls dem Naturschutz dienen können.

“Wertende Verknüpfung”

Ein vorurteilsfreier, unparteiischer und sachlicher Weg für einen Ausbau der Windkraft sollte niemals gefunden werden, geht Berl mit der Befragung hart ins Gericht. Die wertende Verknüpfung sei bewusst beibehalten worden. Auch wegen des knappen Ausgangs – 51,5 Prozent sprachen sich für ein Verbot aus – könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine neutrale Fragestellung die Befragung anders ausgegangen wäre. Und: Auch eine positiv konnotierte Fragestellung wäre unzulässig gewesen, wie etwa die Frage, ob durch Windkraftzonen “leistbare Energie und der Wirtschaftsstandort” gesichert werden sollen.

Ein weiterer Anknüpfungspunkt sei, dass die Regionen “Berge” und “Almen” nicht eindeutig abgegrenzt worden seien. Aus der Fragestellung sei außerdem nicht klar hervorgegangen, ob man über ein generelles Windkraftverbot in Kärnten oder nur auf Bergen und Almen abstimmt. Bis zu einer Entscheidung des VfGH wird es auf jeden Fall mehrere Monate dauern.

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