Der 89-Jährige ist der Freiheit ein Stück näher. Er könnte schon bald in einem Kaffeehaus sitzen.
Seit dem Beschluss der drei Richterinnen des Landesgerichts in Krems vom Montag, 13. Mai, überschlagen sich die Informationen zur Verlegung des bekanntesten österreichischen Strafgefangenen Josef Fritzl.
Wenn innerhalb der nächsten zwei Wochen weder von dem 89-Jährigen, seiner Verteidigung noch der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingebracht wird, ist der Beschluss rechtskräftig. Dies bedeutet, dass der 89-Jährige nach 15 Jahren Haft (seit 2009) in einem forensisch-therapeutischen Zentrum in einen Normalvollzug verlegt wird.
Laut seiner renommierten Verteidigerin Astrid Wagner wird die Entlassung in ein normales Gefängnis bereits kurz nach Ablauf der Beschwerdefrist stattfinden.
Wohin kommt Friztl?
Ob Fritzl in eine andere Haftanstalt verlegt wird oder in den Normalvollzug in Stein umsiedeln darf, ist derzeit noch unklar. Mehrere Möglichkeiten gebe es laut seiner Anwältin. So könnte er in die Spitalsabteilung in seinem jetzigen Gefängnis kommen. Möglich wären auch die Haftanstalten in Suben oder Tullnerbach. Diese sind als Gefängnisse für Pensionisten, also ältere Strafgefangene, bekannt.
Egal, wo der 89-Jährige sein neues Zuhause findet, Astrid Wagner wird für ihn sobald als möglich Vollzugslockerungen beantragen. “Es ist möglich, dass er schon im Herbst im Kaffeehaus sitzt”, sagt sie zu oe24. “Natürlich in Begleitung seines Sozialarbeiters.”
Ab 2025 sei für die Verteidigerin wäre sogar eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug möglich. “Dazu müssen wir ihm aber auch eine passende Bleibe organisieren”, erklärt Wagner.
Fritzl hätte diesbezüglich einen Wunsch: Ein Haus mit Ziege und Hund.