In der kommenden Woche berät der Oberste Gerichtshof (OGH) die nicht rechtskräftigen Buwog-Urteile aus dem Jahr 2020. Ex-Finanzminister Grasser war damals zu 8 Jahren Haft verurteilt worden.

Jetzt geht es wirklich um die Wurst: Am kommenden Donnerstag steht Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) in der entscheidenden Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof. Das Verfahren ist für 4 Tage angesetzt, Spätestens am 25. März – also an einem Dienstag – soll das Urteil fallen.

Es sind also Schicksalstage für einen einstigen Politik-Sunnyboy. Grasser war im Buwog-Verfahren am 4. Dezember 2020 am Wiener Landesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden, auch für seinen Trauzeugen Walter Meischberger setzte es Schuldsprüche.

Der Schuldspruch zur Untreue des damaligen Finanzministers wurde aufgrund “verdeckter Provisionsabsprachen” von 9,6 Mio. Euro beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog) sowie von 200.000 Euro bei der Einmietung der Linzer Finanzdienststellen in den Terminal Tower in Linz ausgesprochen: Diese Absprachen stellten laut Senat “Untreue zum Nachteil der Republik Österreich” dar.

Und so wird es im Justizpalast ab Donnerstag ablaufen.

  • Keine Beweisaufnahme mehr.
  • Berichterstatterin: Die Berichterstatterin des Fünf-Richterinnen-Senats wird zunächst den bisherigen Verfahrensgang skizzieren, was einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.
  • Verteidigung: Anschließend tragen die Verteidiger ihre Rechtsmittel vor, die sie gegen die im Jahr 2020 verhängten Haftstrafen eingereicht hatten.
  • Generalprokuratur: Danach kommt die Vertretung der Generalprokuratur zu Wort.
  • Dann folgt das Schlusswort der Angeklagten.

Generalprokuratur gab Grasser wenig Hoffnung

Eine wichtige Rolle in der Causa Grasser nimmt die Generalprokuratur ein. Sie berät den OGH und hat ihre Empfehlung – an das sich das Höchstgericht meist hält – bereits abgegeben. “Nach Ansicht der Generalprokuratur wäre das Urteil sozusagen im Kern wegen ergangener Untreue-Schuldsprüche im Wesentlichen zu bestätigen”. Grassers Anwalt Manfred Ainedter betont hingegen, es handle sich “um eine unverbindliche Rechtsmeinung” der Generalprokuratur, an die der Oberste Gerichtshof in keiner Weise gebunden sei.

Grasser beteuert seine Unschuld

Grasser nannte die Verurteilung durch den Schöffensenat ein “glattes Fehlurteil” sowie ein “politisches Urteil”. Meischberger warf der Richterin Befangenheit vor. Die Anwälte von Grasser und Meischberger haben bereits anlässlich der Urteilsverkündung 2020 angekündigt, wegen der langen Verfahrensdauer vor den Europäischen Gerichtshof zu gehen.

Fußfessel bei 8 Jahren Haft unmöglich

Eines ist aber auch klar: Wird das Urteil von 8 Jahren rechtskräftig, muss Grasser die Strafe zumindest teilweise in einer Haftanstalt absitzen. Eine elektronische Fußfessel ist nur für Strafen unter 12 Monaten.

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