Ab 1. Jänner tritt eine Neuerung in Kraft, wodurch die bisherige Gebührenbefreiung für reine E-Autos entfällt. 

In Klagenfurt gibt es ab 1. Jänner eine Neuerung beim Parken. Ab diesem Datum entfällt die bisherige Gebührenbefreiung von Elektroautos und Autos mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone sowie in gebührenpflichtigen Parkstraßen. Das gilt übrigens auch für die Zeit des Ladevorgangs. 

In Klagenfurt kostet die erste Stunde 90 Cent, ab dann kosten je 30 Minuten 90 Cent. 15 Minuten Gratisparken gibt es nur, sofern der Abstellzeitpunkt minutengenau angegeben wird. Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, samstag von 8 bis 12 Uhr. An Sonn- und Feiertagen muss keine Gebühr entrichtet werden.

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