Es ging um Schutzgelderpressung, Körperverletzung, gefährlichen Drohungen und Nötigungen – doch die Angeklagten gab nur Lappalien zu bzw. präsentierten ein “schoafes Alibi”. 

Wien. Am Straflandesgericht sollte am Freitag der Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der Rockerbande Hells Angels mit den Urteilssprüchen zu Ende, die mit Spannung am späten Nachmittag erwartet wurden.

Den drei Angeklagten im Alter von 31, 38 und 50 Jahren wird we egsagt eine Fülle an strafbaren Handlungen angekreidet. Ein zentraler Anklagepunkt betrifft ein Tanzlokal in Oberösterreich, das schon in der Vergangenheit Opfer von Schutzgelderpressungen gewesen sein dürfte.  

Am 17. September 2023 wurde das Lokal erneut von mutmaßlich Kriminellen heimgesucht. Laut Anklage wurden Gäste, der Geschäftsführer und der DJ von Mitgliedern der Hells Angels aus Österreich und einer Gruppierung aus Deutschland aufgesucht und zusammengeschlagen, weil sie dort keine Drogen verkaufen wollten.

Zeugin in wallendem Leoparden-Mantel

Sämtliche drei Angeklagte – weitere Beteiligte konnten bisher nicht ausgeforscht werden – beteuerten in einer Körperhaltung und verächtlichen Gesten, die ihresgleichen suchen, sie wären an diesen Vorgängen nicht beteiligt gewesen: Der eine wäre nur ein harmloser Harley-Fan, der zweite ein Behindertenbetreuer, der wohl einem verfeindeten Bandito einen Zahn ausgeschlossen habe, mehr wäre aber nicht gewesen. Der 38-jährige Hauptangeklagte – er bestreitet seinen Lebensunterhalt als Gangsta-Rapper – und behauptet, er sei nicht am Tatort, sondern mit einer Geliebten in einer Therme gewesen, was sich mit Fotos belegen lasse. Die Zeugin kam am Freitag in einem langen, wallenden Mantel im Leopardenfell-Look, farblich dazu passendem Kopftuch und Big-Boots, um das Alibi zu bestätigen.

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