Graz. Jene beiden Verdächtigen, die am Freitag im Zuge der Ermittlungen gegen eine Gruppe von Personen wegen Hass-Kriminalität festgenommen worden waren, wurden am Sonntag wieder auf freien Fuß gesetzt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Graz auf APA-Anfrage mit. Es bestehe keine Flucht- oder Verabredungsgefahr. Die beiden Österreicher wurden somit nicht in Untersuchungshaft genommen. Ihnen wird u.a. Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Die steirischen Ermittler der „AG Venator“ hatten am vergangenen Freitag die zwei Personen – beide Österreicher Anfang 20 – wegen des Verdachts der Hass-Kriminalität in der Steiermark festgenommen. Damit war die Zahl auf insgesamt 20 Festnahmen und 28 Hausdurchsuchungen gestiegen. 13 Verdächtige sind bisher in Untersuchungshaft. Die Exekutive hatte in sieben Bundesländern (ausgenommen Kärnten und Vorarlberg) zugeschlagen.
Ermittlungsgruppe nahm bisher 20 Verdächtige fest
Vor über einer Woche hatte die Arbeitsgruppe „Venator“, eingesetzt beim Landeskriminalamt Steiermark und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz, mit einem österreichweit akkordierten Zugriff zunächst 15 Verdächtige, darunter zwölf Männer und drei Frauen, festgenommen. Für drei weitere mutmaßliche Täter klickten noch am vergangenen Wochenende die Handschellen. Exakt sieben Tage nach der Razzia waren dann vergangenen Freitag die weiteren Festnahmen im Zusammenhang mit „Hate-Crime“-Delikten erfolgt.
Die Tätergruppe soll vorwiegend Männer u.a. unter dem Vorwand der Aussicht auf ein Date zu Treffpunkten gelockt und dann teils niedergeschlagen und gedemütigt haben. Entgegen ersten Ermittlungserkenntnissen dürfte nur etwa ein Drittel der Opfer homosexuelle Neigungen haben. Manchen Betroffenen wurde der Kopf rasiert oder sie mussten nahe Verwandte anrufen und diesen von heimlichen Sex-Dates erzählen. Auch wurden die Opfer teils verletzt, beraubt und mit dem Tode bedroht. Der Großteil der 14 bis 26 Jahre alten Verdächtigen hatte sich bisher überwiegend geständig gezeigt.
Betroffene derartiger Straftaten erhielten seitens der Ermittlungsbehörden besonderen Schutz. Deshalb blieb auch der Aufruf weiterhin bestehen, sich unter der Telefonnummer 059133/60-3333 bzw. per Mail an LPD-ST-LKA-AG-VENATOR@polizei.gv.at an das LKA Steiermark zu wenden.