Schulen können ab sofort Verhaltensvereinbarung im Umgang mit digitalen Endgeräten beschließen. 

Nach Kärnten haben nun auch steirische Pflichtschulen durch einen Erlass die Möglichkeit, ein Handyverbot in ihren Hausordnungen zu verankern. Ermöglicht wird es durch die Verhaltensvereinbarung an Pflichtschulen bis inklusive sechste Schulstufe – und wenn sich die Schulgemeinschaft dafür ausspricht, auch darüber hinaus. Lehrkräfte und Schulleitungen sind für die Kontrolle der Einhaltung verantwortlich. Die Bildungsdirektion stellt den Schulen einen Leitfaden zur Seite.

Im Schulalltag wird das Handyverbot in den meisten steirischen Pflichtschulen schon gelebt, allerdings ohne klare rechtliche Regelung. Diese wurde nun in der Steiermark mit dem neuen Erlass geschaffen. “Mit dem heutigen Tag ist es den Schulgemeinschaftsausschüssen sowie den Schulforen möglich, diese Verhaltensvereinbarung abzuschließen und somit den Umgang mit Handys, Smartwatches, Tablets und anderen Endgeräten klar zu regeln. Davon unberührt bleiben natürlich all jene Geräte, die für den Unterricht benötigt werden”, hielt der Präsident der Bildungsdirektion Steiermark, Landesrat Stefan Hermann (FPÖ), am Donnerstag per Aussendung fest.

Gesetzliche Rückendeckung für Direktion und Lehrer

Es brauche “eine klare Linie und gesetzliche Rückendeckung für die Direktion, das Lehrpersonal, die Eltern und Kinder”, begründete Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom (ÖVP) den Schritt. Laut dem Erlass Schulordnung 2024 bestehe die Möglichkeit, dass “Mobiltelefone während des Unterrichts in ausgeschaltetem Zustand von allen an einer bestimmten Stelle in der Klasse abgelegt werden (‘Handykorb’, ‘Handygarage’, aber auch die eigene Schultasche etc.)”. Die öffentliche Hand übernimmt die Haftung bei Beschädigung oder Verlust. Empfohlen wird “jedenfalls bis inklusive der sechsten Schulstufe”. Die Hausordnungen sind der Bildungsdirektion zur Kenntnis zu bringen und in der Schule anzuschlagen.

Kontrolle durch Lehrpersonen und Schulleitung

Die Kontrolle der Vereinbarung obliegt den Lehrpersonen und Schulleitungen. Bei Verstößen gegen die vereinbarten Nutzungsregeln kann eine Verwarnung ausgesprochen werden, eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten erfolgen oder ein Eintrag in das Klassenbuch gemacht werden. Sie haben auch Einfluss auf die Beurteilung des Verhaltens in der Schule.

Ein unreflektierter Umgang mit digitalen Medien könne bei Kindern und Jugendlichen zu Überforderung und negativen Auswirkungen auf ihr soziales und emotionales Verhalten führen, betonte die Bildungsdirektorin für die Steiermark, Elisabeth Meixner. “Ein Handyverbot im Unterricht kann helfen, die Konzentration zu steigern, ein positives Lernumfeld zu schaffen und die psychische Gesundheit der Schüler zu fördern”, befürwortete die Bildungsdirektorin die Einführung der geplanten Regelung.

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