Nachdem eine Maschine der Austrian Airlines (AUA) am 9. Juni durch Hagel beschädigt worden ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft Korneuburg nun auch gegen die Fluglinie wegen fahrlässiger Gemeingefährdung
Geprüft werde, ob das Unternehmen es verabsäumt hatte, seinen Piloten die relevanten Schulungen zur Funktionsweise des Wetterradars zukommen zu lassen, bestätigte Behördensprecher Josef Mechtler am Montag. Die AUA wies die Vorwürfe zurück.
Der Verdacht fuße auf Informationen, die ein Sachverständiger von einem Piloten erhalten habe, bestätigte Mechtler. Die Staatsanwaltschaft habe die Sicherstellung der relevanten Schulungsunterlagen angeordnet, die AUA habe diese bereits übermittelt. Die Dokumente werden nun von der Staatsanwaltschaft und vom Sachverständigen für Luftfahrt und Unfallanalyse geprüft. Die AUA soll “das unternehmens-interne Dokumentationssystem für Schulungen dahin gehend manipuliert haben, dass tatsächlich nicht durchgeführte Schulungen im Personalakt als absolviert aufscheinen”, zitierte die Tageszeitung aus dem Justizakt.
AUA weist Vorwürfe zurück
Die AUA habe vergangenen Freitag “gegenüber der Staatsanwaltschaft dazu Stellung bezogen”, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit: “Wir weisen die zu diesen Themen im Raum stehenden und von einer anonymen Person eingebrachten Anschuldigung auf das Schärfste zurück.” Gegen diese Person bzw. gegen unbekannt werden den Angaben zufolge rechtliche Schritte vorbereitet. Die AUA führe “deutlich mehr Trainings als gesetzlich vorgeschrieben” in der Ausbildung und Schulung ihrer Pilotinnen und Piloten durch, wurde weiters festgehalten.
Die Austro Control werde im Rahmen der Aufsicht über Luftfahrtunternehmen in Bezug auf die Einhaltung der Vorgaben “den Hinweisen nachgehen”, erklärte Sprecher Markus Pohanka auf APA-Anfrage. “Zum momentanen Zeitpunkt ist uns keine Selbstanzeige bekannt”, sagte Pohanka zum “Kurier”-Bericht, wonach es zwei Selbstanzeigen von Flugkapitänen geben soll.
Ermittlungen gegen Piloten
Ermittelt wird auch gegen die beiden Piloten des Flugs OS 434 vom 9. Juni wegen fahrlässiger Gemeingefährdung. Die Staatsanwaltschaft verfüge noch nicht über die Daten der Auswertung des Flugdatenschreibers und des Cockpit-Voicerecorders, hielt Mechtler fest. Die Behörde hatte die Sicherstellung angeordnet, diesbezüglich wurden aber Rechtsmittel erhoben.
Der Airbus A320 war im Juni auf dem Weg von Palma de Mallorca nach Wien in der Steiermark in eine Gewitterzelle und damit in heftige Turbulenzen geraten. Die Maschine landete dennoch sicher am Flughafen in Schwechat, wurde aber beschädigt und konnte erst nach einer Reparatur den Linienflugbetrieb wieder aufnehmen.