Die Grünen-Fraktion will dem geplanten schwarz-roten Schulden-Deal für Verteidigung und Infrastruktur nicht zustimmen. Dies teilte Co-Fraktionschefin Katharina Dröge am Montag mit.

Dröge sagte: “Britta Haßelmann und ich werden der Fraktion empfehlen, nicht zuzustimmen.” Das seien nicht die Reformen, die das Land jetzt brauche. CDU-Chef Merz wolle von den Grünen “die Zustimmung zu Spielgeld (…) um Steuergeschenke zu verteilen”.

Die deutschen Grünen wollen den von Union und SPD geplanten Grundgesetzänderungen für ihr Finanzpaket im Bundestag nicht mittragen. Der Fraktionsvorstand werde den Abgeordneten empfehlen, nicht zuzustimmen, sagte Fraktionschefin Katharina Dröge am Montag in Berlin. Die mutmaßlichen künftigen Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hatten sich in der Vorwoche auf ein gigantisches Finanzpaket geeinigt.

Dröge verwies unter anderem darauf, dass Angebote, die CDU-Chef Friedrich Merz der Grünen-Fraktionsspitze auf die Mailbox gesprochen habe, unzureichend seien. Union und SPD wollten eine “Schatzkiste” schaffen mit “Spielgeld”, um es in Steuerentlastungen zu stecken, in eine Reform des Agrardiesels und eine Erhöhung der Pendlerpauschale, so Dröge. Co-Parteichefin Franziska Brantner sagte, die Grünen stünden nicht zur Verfügung, um “Wahlgeschenke” von Union und SPD zu finanzieren. Es gehe um eine nachhaltige Reform der Schuldenbremse. Auch die liberale FDP hatte Kritik an den Plänen geübt.

Union und SPD wollen Schuldenbremse reformieren

Laut den Plänen von Union und SPD soll für mehr Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben die Schuldenbremse im Grundgesetz reformiert werden. Künftig sollen Kredite für alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts von der Regel ausgenommen sein – das wären gerechnet mit dem BIP für 2024 alle Ausgaben, die die Marke von etwa 43 Milliarden Euro übersteigen. Außerdem soll ein kreditfinanziertes Sondervermögen mit 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur eingerichtet werden, also zur Sanierung von Straßen, Schienen, Brücken, Energienetzen und mehr.

Die Grundgesetzänderungen sollten am 13. März ins Plenum eingebracht und am 18. März noch vom alten Bundestag beschlossen werden. Die Reform soll deshalb noch mit dem alten Bundestag beschlossen werden, damit sie in der künftigen Parlamentsbesetzung nach der Neuwahl vom 23. Februar nicht von der rechtspopulistischen AfD und der Linken blockiert werden kann. Union und SPD wären bei einer Abstimmung voraussichtlich auf die Stimmen der Grünen angewiesen. Denn allein haben sie für die Änderung des Grundgesetzes keine Mehrheit. Der neue Bundestag tritt am 25. März erstmals zusammen.

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