Nach dem Urteil will nun die Republik Millionen Euro von Grasser eintreiben. Was auf den Ex-Finanzminister zukommt. 

Nur eines ist im Leben von Karl-Heinz Grasser derzeit fix: Er wird – nach dem Urteil des obersten Gerichtshof – in Bälde seine Haftstrafe tatsächlich antreten müssen. 28 Tage nachdem das Urteil – vier Jahre – schriftlich unterfertig ist, muss er ins Gefängnis. Davor muss sich die Justizanstalt melden.  

Da der Wohnsitz des einstigen Finanzministers Tirol ist, könnte er zunächst in die völlig überfüllte Haftanstalt in Innsbruck kommen – oder doch in eine für „Klienten“ wie Grasser besser gerüstete Justizanstalt in Wien. 

Wann Grasser eine Fußfessel kriegt

Grasser ruft zwar den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Urteil an, aber das hat keine aufschiebende Wirkung und könnte bis zu einer Entscheidung Jahre dauern.  

Grundsätzlich haben Schwarz und Grün zwar eine Justizreform beschlossen – demnach soll man ab 24 Monaten verbleibende Haftstrafe das Anrecht auf eine Fußfessel erhalten. Im Fall von Grasser wären das für ich good news. Da seine Haftstrafe wohl von der Vollzugsanstalt – wie sonst auch üblich – halbiert werden könnte, hätte er gleich Anrecht darauf. Ob sich die neue Regierung Zeit mit dem Beschluss lässt? 

So einsam wird die Haft für Grasser 

Dann hätte er erst nach einem Jahr die Möglichkeit eine Fußfessel zu erhalten und in den Hausarrest entlassen zu werden. Davor hätte er – wenn er ein Arbeitsverhältnis nachweisen kann – die Möglichkeit von Freigängen. Über Nacht müsste er aber in jedem Fall im Gefängnis schlafen.  

Auch die Besuchszeiten sind sehr spärlich: nur eine Stunde die Woche für Familie.
Das neue Leben des einstigen blauen, dann schwarzen Shootingstars und Ehemann von Fiona Swarovski hat auch sonst keine sehr rosigen Aussichten für ihn parat. Im Gegenteil.

9,6 Millionen Euro Provision – der Exekutionstitel 

Verurteilt wurde er wegen Untreue und Geschenkannahme im Fall Buwog – 60.000 Bundeswohnungen, die 2004 als er Finanzminister der ÖVP war, privatisiert wurden und in denen es um 9,6 Millionen Euro Provision ging.

Und hier wird es nun doppelt bitter für Grasser und die Mit-Verurteilten wie Walter Meischberger. Immerhin hat die Republik bereits seit 2017 einen aufrechten Exekutionstitel gegen Grasser und Co. Die 9,8 Millionen Euro werden demnach mit jedem Jahr in dem sie nicht beglichen werden zusätzlich mit vier Prozent verzinst werden.

Plus: Mehrere Millionen Euro für Verfahrenskosten & Anwälte 

Heißt: Die Schadensumme, die die Herren zurückzahlen muss, liegt bereits bei 13 Millionen Euro. Die Möglichkeit eines Einspruchs dagegen liegt nach dem rechtskräftigen Urteil vom Dienstag nicht mehr vor.  
  Der Leiter der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn hat bereits angekündigt, dass er alles daran setzen werde diese Gelder nun auch einzutreiben – das sei „im Sinne der Steuerzahler“.   

Ebenfalls fix zahlen müssen die Verurteilten nun auch die beträchtlichen Verfahrenskosten. Diese dürften sich ebenso wie seine Anwaltskosten ebenfalls auf mehrere Millionen Euro belaufen. 

Republik wird Grasser pfänden lassen 

16 Jahre liefen Ermittlungen und Verfahren gegen Grasser. Echte und anhaltende Jobs hat er seit damals nicht mehr. Selbst wenn er sein Geld gut investiert hätte, würde ihm persönlich davon streng genommen nichts mehr bleiben. Er könnte – und wird wohl – von der Republik auf Mindestgehalt-Grenze gepfändet werden. Bereits die letzten Jahre hatte Grasser offiziell kein eigenes Vermögen mehr. Finanziert wird sein Leben von seiner Frau Fiona Swarovski.

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