Am kommenden Dienstag fällt das Urteil zur Buwog-Affäre – der OGH wird entscheiden, ob Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ins Gefängnis muss.
Der zweite Verhandlungstag in der Causa Buwog am Obersten Gerichtshof startete am Freitagvormittag erneut unter großem Medieninteresse. Der nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wollte sich vor dem Verhandlungsstart gegenüber Journalisten nicht äußern.
Nachdem erneut mehrere Verteidiger das Urteil als nichtig bezeichneten, war die Generalprokuratur der Republik als Beraterin des Höchstgerichts am Wort und zerflückte die Vorhalte der Verteidiger. Eine Befangenheit der Erstrichterin Marion Hohenecker sei nicht feststellbar, sagte eine Generalprokuratur-Vertreterin. Weder die Grasser-kritischen Tweets ihres Ehemanns noch die Tätigkeit ihres Stiefsohns hätten einen Einfluss auf die Objektivität der Richterin, so die Behördenvertreterin. “Auch die Vorwürfe der Verteidigung zu den Bild- und Tonaufnahmen sowie der Sitzordnung nimmt die Juristin ins Visier. So seien die Aufnahmen stets der Verteidigung zur Verfügung gestellt worden, auch habe die Kritik an der Sitzordnung (die Verteidigung sprach von einem “Schützengraben”) keine rechtliche Grundlage. Die Generalprokuratur hatte ja bereits empfohlen, die Buwog-Urteile im Kern zu bestätigen, lediglich das Urteil gegen einen Bankenmanager soll aufgehoben werden.
Grasser beteuert: “Ich habe ein reines Gewissen.”
Nach Grasser-Verteidiger Norbert Wess, der das Strafmaß scharf kritisierte, war der Erstangeklagte selbst am Wort: “Ich habe niemandem Informationen aus dem Verfahren zum Verkauf der Bundeswohnungen amtsmissbräuchlich weitergegeben. Ich habe nichts Unrechtes getan.“ Fazit Grassers: “Ich habe ein reines Gewissen.” Das Verfahren sei für ihn mehr als belastend gewesen: “Dieses Verfahren ist für mich zur Höchststrafe geworden.”
Auch Grassers mitangeklagter Trauzeuge Walter Meischberger gibt zu Protokoll: “Ich habe bis heute nicht das Gefühl, etwas verbrochen zu haben.”
Das kann das Gericht jetzt machen
Das Urteil wurde für Montag erwartet – im Großen und Ganzen hat der OGH jetzt vier Möglichkeiten:
Urteil bestätigen. Das Höchstgericht könnte die Urteile – im Fall von Grasser eben 8 Jahre Haft – vollinhaltlich bestätigen.
Strafmaß absenken. Der OGH könnte die Urteile zwar bestätigen, aber die Strafhöhen reduzieren. Argument böte da die überlange Verfahrensdauer – viele Insider halten das für eine wahrscheinliche Variante.
Freispruch: Natürlich ist es auch möglich, dass der OGH die Urteile inhaltlich für falsch hält und Grasser und Co. freispricht.
Aufhebung des Urteils. Die größte Blamage für Österreichs Justiz wäre allerdings, wenn der OGH den Anwälten folgt und das Urteil wegen Formfehlern bzw. Befangenheit der Richterin aufhebt. Das wäre für alle der worst case – denn in diesem Fall würde der Ball zurück ans Landesgericht gehen und das Verfahren von vorne starten.