Wird das Ersturteil gegen Karl-Heinz Grasser bestätigt, muss der Ex-Politiker tatsächlich in Haft.
Er sah gar nicht mehr wie ein Sunnyboy aus, Karl-Heinz Grasser erschien am Donnerstag zwar durchaus braun gebrannt im Justizpalast zum Showdown rund um seine nicht rechtskräftige Haftstrafe von 8 Jahren. Ansonsten war die Anspannung in sein Gesicht geschrieben.
Kein Wunder: Hebt das Gericht die Erststrafe nicht auf, sondern bestätigt diese auch nur im Ansatz – dann droht KHG ab der kommenden Woche der Haftantritt in einer österreichischen Haftanstalt. In welcher, entscheidet die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen. Logisch wäre der Antritt in Tirol, denn Grasser ist in Kitzbühel gemeldet.
Trotz Verurteilung – Luxus-Leben mit Fiona
Dort lebt Grasser seit seiner Verurteilung mit seiner Ehefrau, der Swarovski-Erbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser in ihrem Luxus-Chalet am Schwarzsee – das Paar pendelt von dort nach Mailand, Capri oder in die Schweiz. Zuletzt zeigten sie sich verliebt und strahlend beim Hahnenkamm-Wochenende – trotz Justizärger hält Fiona eisern zu ihrem Ehemann. Die wahre Prüfung wäre freilich, ihn im Gefängnis zu besuchen.
Keine reelle Chance auf Fußfessel
Eine elektronische Fußfessel käme für den ehemaligen Minister indes wohl kaum in Frage. Denn diese ist immer noch nur für Delikte unter einem Jahr Haft möglich. Wird Grasser rechtskräftig schuldig gesprochen, ist eine so starke Absenkung des Strafmaßes von derzeit acht Jahren also eher unwahrscheinlich.