Bestätigt der OGH die Schuldsprüche für Grasser, Meischberger und Co., dann will die Republik Millionen fordern.

Halten Schuldspruch und Strafe für Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger & Co., bekommen die Angeklagten eine Aufforderung zum Strafantritt. Nach Verbüßung der Hälfte der Strafe, im Fall von Grasser also nach vier Jahren, könnte der Ex-Spitzenpolitiker frühestens einen Antrag auf vorzeitig bedingte Entlassung stellen. Schon nach Verbüßung von drei Jahren könnte er einen Antrag auf eine Fußfessel stellen.

Forderung von bis zu 16,4 Millionen Euro

Was gerne übersehen wird: In dem Verfahren geht es nicht nur um die Strafhöhe, sondern auch um die Wiedergutmachung des Schadens des nahezu eine Milliarde schweren Buwog-Deals. Im Falle der CA Immo, die den Zuschlag für die Buwog-Wohnungen knapp verloren hat, wurde der Konzern vom Wiener Straflandesgericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Dass sich die Republik aber dem Verfahren angeschlossen hat, könnte der OGH dem ebenfalls stattgeben. In diesem Fall würde die Finanzprokuratur von den Angeklagten nicht nur jene 9,6 Millionen Euro zurückfordern, die als Provision geflossen sein sollen, sondern auch die Zinsen – insgesamt dürften da inzwischen 16,4 Millionen Euro angelaufen sein.

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