Eine Firmen-Weihnachtsfeier in einem Wiener Wirtshaus endete blutig. Der  Angeklagte schwörte auf ein Jesus-Bild, das er zückte, die Wahrheit zu sprechen, kann sich aber an wenig erinnern. Fazit: 12 Jahre Haft.

Wien. Die dramatischen Szenen ereigneten sich im Advent in einem Gasthaus im 3. Bezirk. Am Donnerstag musste sich ein Schwurgericht am Landesgericht mit dem Vorfall am 15. Dezember 2023 beschäftigen.  

Der 47-jährige Glaser, bisher noch nicht vorbestraft, rammte vor dem Lokal seinem Arbeitskollegen (43) gleich neun Mal ein Messer in Brust, Bauch und Flanke. 

Die Klinge eröffnete sogar die Brusthöhle, wie durch ein Wunder überlebte das Opfer aber. Vor Gericht bestritt der Angeklagte, dass er seinen Kollegen töten wollte.  “Das waren ja einer meiner Arbeitskollegen, die ich wirklich liebe”, beteuerte er in der Verhandlung. Er sei bis dahin “nie in meinem Leben auf wen losgegangen”. Und weiter: “Das hätt’ nie im Leben passieren dürfen, Alter!”

Laut der Staatsanwältin sei auf der Feier viel Alkohol geflossen. Der Angeklagte wäre extrem betrunken gewesen, seine Kollegen hätten ihn sogar “als lästig empfunden”. Der Junior-Chef habe dem 47-Jährigen dann vor dem Lokal einen leichten Stoß versetzt, damit er nach Hause gehe. Das spätere Opfer habe dem Beschuldigten sogar gut zugeredet und sich dann umgedreht – “und da zieht der Angeklagte ein Messer und sticht neun Mal zu”, so die Staatsanwältin.

Der mutmaßliche Angreifer selbst sagt, dass er noch im Wirtshaus von den Kollegen körperlich angegriffen wurde. Auch behauptet er, dass alle betrunken gewesen seien: “Nach dem Essen kam literweise Wodka an den Tisch.” Er habe nach mehreren Bier alleine eine ganze Flasche Wodka geleert: “Voriges Jahr bin ich nicht hingegangen zur Weihnachtsfeier, weil ich nicht trinken wollte. Dieses Jahr hab’ ich mich sicher gefühlt.” Denkste. Plötzlich sei er von hinten attackiert worden. Danach wisse er nichts mehr. “Er hat einen Filmriss, partielle Erinnerungen. Er kann es sich nicht erklären. Er wollte, dass es aufhört, die Angriffe gegen ihn”, erklärt  die Verteidigerin. Ihr Mandant sei ein “grundsätzlich friedfertiger, hilfsbereiter Mensch”.

Nach der Bluttat ging der 47-Jährige heim, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Die Tatwaffe entsorgte er Heimweg, sie wurde nie sichergestellt. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten handelte es sich um ein scharfes Messer mit einer mindestens sieben Zentimeter langen Klinge. “Wir haben es hier nicht mit einem Mörder zu tun”, versicherte die Verteidigerin, “es war eine überaus überschießende Abwehrreaktion, die er zutiefst bedauert.”

Das bereits rechtskräftige Urteil: 12 Jahre Haft.

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