Im Supermarkt haben Sie bestimmt schon oft verbotene Dinge getan, ohne dass Sie es wussten. Folgende scheinbar harmlose Gewohnheiten sollten Sie in Zukunft lieber bleiben lassen. 

Ob Wocheneinkauf oder nur ein schneller Zwischenstopp: Fast jeder von uns ist regelmäßig im Supermarkt unterwegs. Doch viele wissen nicht, dass einige alltägliche Verhaltensweisen tatsächlich gegen die Regeln verstoßen können. Wer Stress und mögliche Gesetzeskonflikte vermeiden möchte, sollte auf folgende Dinge lieber verzichten.

Diese Supermarkt-Gewohnheiten sind verboten

Am Duschgel riechen

Ein angenehmer Duft ist bei der Wahl eines Duschgels oft entscheidend, weshalb viele Kunden die Flaschen öffnen und daran schnuppern. Doch das ist tatsächlich nicht erlaubt! Hygieneprodukte gelten als versiegelt, und wer die Verpackung öffnet, entwertet damit die Ware. Solche Artikel dürfen vom Markt oft nicht mehr verkauft werden, und der Schaden bleibt am Supermarkt hängen. Besser: Einfach auf die bereitgestellten Tester zugreifen, falls welche vorhanden sind, oder auf die Duftbeschreibung auf der Verpackung vertrauen.

Den Einkauf in der eigenen Tasche zur Kasse bringen

Um Plastiktüten zu sparen und die Umwelt zu schonen, nutzen viele eigene Stofftaschen beim Einkauf – eine gute Sache! Doch es kann kritisch werden, wenn die Waren schon vor dem Bezahlen in der eigenen Tasche verstaut werden. Das Supermarktpersonal kann in diesem Fall schwer einschätzen, ob die Artikel bereits bezahlt sind, und könnte Verdacht schöpfen. Am besten packt man den Einkauf erst an der Kasse in die eigene Tasche oder informiert das Personal, falls es keine andere Möglichkeit gibt.

Den Strunk von Tomaten entfernen

Einige Kunden entfernen den Strunk oder Blätter von Tomaten, um das Gewicht und somit den Preis zu reduzieren. Doch auch das ist in Supermärkten nicht erlaubt, da die Produkte nur im „ganzen Zustand“ verkauft werden. Selbst kleine Abfälle summieren sich auf und können zu finanziellen Einbußen für den Markt führen. Wer frische Ware kauft, sollte diese daher unverändert wie angeboten nehmen – und den Strunk ganz einfach zu Hause entfernen.

Produkte vor dem Bezahlen essen

Ein schneller Snack für zwischendurch? Viele greifen im Supermarkt schon mal zur Packung Trauben oder öffnen einen Schokoriegel und essen ihn noch während des Einkaufs. Aber Vorsicht: Rein rechtlich gilt dies als Diebstahl! Produkte gelten erst als Eigentum des Käufers, wenn sie an der Kasse bezahlt wurden. Wer die Ware vorher verzehrt, könnte vom Marktpersonal angesprochen oder im schlimmsten Fall wegen Diebstahls angezeigt werden. Am besten also Geduld üben und den Snack nach dem Bezahlen genießen.

Hamsterkäufe tätigen

Besonders seit Corona neigen manche dazu, große Mengen bestimmter Produkte zu kaufen. Hamsterkäufe verstoßen allerdings gegen die Fairness-Regeln und führen zu leeren Regalen für andere Kunden. Supermärkte behalten sich das Recht vor, die Menge bestimmter Artikel pro Kunde zu begrenzen, um das Angebot gerecht zu verteilen. Es ist daher ratsam, nur die üblichen Mengen einzukaufen und sich solidarisch zu zeigen – damit auch alle anderen genug von den begehrten Artikeln haben.

Gefundenes Geld behalten

Ein scheinbar glücklicher Zufall: Man entdeckt ein paar Münzen oder sogar einen Geldschein im Supermarkt. Doch Achtung: Gefundenes Geld einfach einzustecken, kann rechtlich problematisch werden! Denn rechtlich gesehen gilt es als Besitz des Supermarktes und muss dem Betreiber ausgehändigt werden.

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