Anfang des Jahres waren die FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan und Markus Tschank bei einem FPÖ-Stammtisch in Wien-Simmering. Der könnte nun allerdings ein juristisches Nachspiel haben. Denn: An dem geselligen Abend waren auch französische TV-Journalisten anwesend, die die Wortmeldungen der blauen Mandatare aufzeichneten. 

Jetzt will die Staatsanwaltschaft Wien nach einer anonymen Sachverhaltsdarstellung Ermittlungen gegen Stefan einleiten, wie das “Profil” berichtet. Konkret geht es um seine Aussagen zu afghanischen Flüchtlingen. In Afghanistan werde man etwa “aufs Land geschickt”, wenn man sich “deppert” verhalte. “Regionale Stammeshäuptlinge” hätten das “halbwegs im Griff”; wenn jemand “nicht spure”, so der Abgeordnete am Stammtisch. Daher würde in Österreich auch nur “das letzte Gesindel” ankommen. 

Nachdem die Aufnahmen publik wurden, verteidigten sich die FPÖ-Politiker damit, dass man am Stammtisch nun mal zugespitzt formuliere. 

Stefan hat als Abgeordneter politische Immunität, weshalb er zuerst vom Nationalrat ausgeliefert werden muss, ehe die Staatsanwaltschaft ermitteln kann. In der Begründung des Auslieferungsbegehren der StA heißt es: Stefan habe durch die Bezeichnung “Gesindel”, die “in Österreich aufhältigen afghanischen Flüchtlinge (…) in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, die Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.“ Demnach habe der Abgeordnete “das Vergehen der Verhetzung” begangen.

Das Auslieferungsbegehren geht nun an den Immunitätsausschuss des Nationalrats. Eine Auslieferung gilt allerdings als unwahrscheinlich. Immerhin fielen seine Aussagen klar im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit.

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