2025 wird sich einiges ändern. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen für das kommende Jahr.
Ab 1. Jänner 2025 ändern sich wieder zahlreiche Dinge. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen:
Höhere Energierechnungen
Das neue Jahr bringt höhere Gas- und Stromrechnungen. Grund hierfür sind vor allem höhere Netzkosten und, dass ab Jänner die Abgaben, die in der Energiekrise auf ein Minimum gesenkt wurden, wieder in voller Höhe schlagend werden. Auch das Auslaufen der Strompreisbremse mit 31. Dezember 2024 kann zu höheren Kosten führen. In Summe werden die Energierechnungen der Haushalte – abhängig vom Bundesland und Energieverbrauch – um jährlich einige hundert Euro steigen.
Steuerliche Erleichterungen
Während mögliche neue Steuern – allen voran die Besteuerung von Reichtum und Erbe – die Koalitionsverhandler von ÖVP, SPÖ und NEOS beschäftigen und im Palais Epstein für Zwist sorgen, sind einige steuerliche Änderungen der Schwarz-Grünen Bundesregierung schon fix. Auf 55.000 Euro erhöht wird unter anderem die Kleinunternehmergrenze. Im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung erfolgt mit erstem Jänner die Anpassung der ersten vier Tarifgrenzen.
Dadurch beträgt der Grenzsteuersatz für die ersten 13.308 Euro Null Prozent, für Einkommensteile darüber bis 21.617 Euro 20 Prozent, bis 35.836 dann 30 und bis 69.166 Euro 40 Prozent. Bis zu 103.072 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 48, darüber 50 Prozent.
Mehr Kilometergeld
Bereits ab Jahresanfang auf 50 Cent pro Kilometer erhöht wird das Kilometergeld, für mitbeförderte Personen kann künftig ein Beitrag von 15 Cent geltend gemacht werden. Außerdem soll die derzeit geltende Obergrenze für den Ansatz von Kilometergeld für Fahrräder von 1.500 Kilometer auf 3.000 Kilometer pro Jahr verdoppelt und die Untergrenze für Fußgängerinnen und Fußgänger auf ein Kilometer halbiert werden.
Pflegegeld wird routinegemäß erhöht
Das Pflegegeld wird mit Jahreswechsel neuerlich routinegemäß erhöht – und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten “Anpassungsfaktor”. Für 2024 bedeutet das eine Steigerung um 4,6 Prozent – analog zu den Pensionen und sonstigen Familien- und Sozialleistungen. Auch der Bonus für pflegende Angehörige wird angepasst, er beträgt ab 2025 monatlich 130,80 statt bisher 125 Euro.
Pfand auf Dosen und Plastikflaschen kommt
Ab 2025 bekommt Österreich ein Einwegpfandsystem. Wer dann Plastikflaschen oder Alu-Dosen kauft, bezahlt 25 Cent als Pfand. Retourniert man die leeren Flaschen und Dosen, bekommt man auch das Geld zurück. So soll sichergestellt werden, dass die Verpackungen recycelt werden und nicht in der Natur landen. Das Pfandsystem gilt für alle Einweg-Getränkeflaschen und Alu-Dosen von 0,1 bis drei Litern. Ausnahmen gibt es aus hygienischen Gründen für Milch und Milchgetränke.
Zuverdienstgrenze für Studierende automatisch höher
Erstmals wird die Zuverdienstgrenze für Studierende am Jahresbeginn an die Inflation angepasst – 17.212 Euro können sie künftig pro Jahr verdienen, ohne den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu verlieren. Ab 2025 passiert diese jährliche Valorisierung automatisch. Auch die übrigen Familienleistungen werden um 4,6 Prozent erhöht. Weiter geht die schrittweise Anpassung des Frauenpensionsalters.
Neue Volksschullehrer-Ausbildung und ÖH-Wahl
Volksschullehrer sollen ab Herbst 2025 wieder eine praxisnähere Ausbildung bekommen. Angekündigt sind u.a. mehr Vorbereitung auf Elternarbeit, den Umgang mit Gewalt und mehr Praxis. Die neuen Studienpläne werden gerade ausgearbeitet. Im Mai stehen außerdem wieder die alle zwei Jahre stattfindende Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an.
Erste Matura mit neuer “Abschließender Arbeit”
Wer 2025 an einer AHS maturiert, kann erstmals statt einer Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) auch das Ergebnis eines forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Prozesses als “Abschließende Arbeit” abgeben. Weil das neue Modell so kurzfristig kam, haben sich im ersten Jahr gerade einmal 400 Jugendliche dafür entschieden. Ab Herbst sollen außerdem neue Schutzmaßnahmen Junglehrer vor dem Ausbrennen schützen.
Neue Regeln für Sicherstellung von Datenträgern
Im Justizbereich bringt das Jahr 2025 vor allem Änderungen im Strafrecht. Die prominentesten Neuerungen betreffen dabei die Regelungen zur Sicherstellung von Datenträgern wie Handys oder Laptops. Diese Gegenstände müssen – von Ausnahmen abgesehen – künftig beschlagnahmt werden, dazu ist anders als bisher eine gerichtliche Bewilligung nötig. Neue Vorgaben gibt es auch für die Auswertung der darauf enthaltenen Daten. Darüber hinaus werden die Rechte Beschuldigter ausgeweitet.
Behinderungen: Mehr Barrierefreiheit und Förderung
Für Menschen mit Behinderungen bringt das Jahr 2025 einige Neuerungen. Ab Jahresmitte muss bei diversen elektronischen Artikeln und Angeboten eine bessere Barrierefreiheit sichergestellt sein. Bereits ab Jahresanfang sind größere Unternehmen verpflichtet, einen “Barrierefreiheitsbeauftragten” zu installieren. Darüber hinaus sollen die ersten Pilotprojekte “Lohn statt Taschengeld” starten.
Teure Zahnmedizin und Selbstbehalte
Das kommende Jahr bringt für Patientinnen und Patienten steigende finanzielle Belastungen beim Zahnarztbesuch. Mit der Teuerung steigen auch Rezeptgebühr und Kostenanteile für Heilbehelfe. Positiv könnten sich die im Vorjahr beschlossenen zusätzlichen Gelder für die Spitäler, den Ausbau von Primärversorgungseinheiten und des Impfprogramms sowie für neue digitale Gesundheitsangebote auswirken. Erstmals wird es Fachärztinnen und -ärzte für Allgemein- und Familienmedizin geben.
Aufregerthema Nummer Eins im Gesundheitswesen ist das mit 1. Jänner 2025 EU-weit in Kraft tretende Verbot des quecksilberhaltigen Amalgams für Zahnfüllungen. Einen einigermaßen adäquaten Ersatz, der komplett von der Krankenkasse gezahlt wird, wird es bei den knapp 2.800 Zahnärzten mit Kassenvertrag nicht mehr geben. Die Zahnärztekammer (ZÄK) lehnt das von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) forcierte Alkasit als Alternative ab, fordert höher dotierte Verträge und will nur materialtechnisch unterlegene Zahnzemente als Kassenleistung akzeptieren.
Besseres Füllungsmaterial als Zahnzement wird ab Jahresbeginn daher privat zu zahlen sein, mit Ausnahme Vorarlbergs, wo ein eigenes Abrechnungsübereinkommen gilt. Überall
Immobilienkredite werden wieder leistbarer
Für angehende Häuslbauer, denen die Finanzierung durch strenge Kriterien bei der Kreditvergabe sowie hohe Zinsen erschwert wurde, zeichnet sich im kommenden Jahr eine Entspannung ab. Denn die strikten Vergaberegeln, die Banken durch die sogenannte KIM-Verordnung auferlegt wurden, laufen Mitte 2025 aus. Außerdem fällt das Ende der KIM-Verordnung mit sinkenden Zinsen zusammen, die Kredite grundsätzlich wieder erschwinglicher machen dürften.
Echtzeitüberweisungen kommen europaweit
Bereits im Februar 2024 haben sich die EU-Mitgliedsländer drauf geeinigt, dass Sofortüberweisungen – das sind Banküberweisungen, die weniger als zehn Sekunden dauern – künftig zum Standard werden sollen. Das wird 2025 schlagend. Ab 9. Jänner sind Banken europaweit verpflichtet, Echtzeitüberweisungen in Euro zu empfangen, ab dem 9. Oktober müssen Institute dann ihrer Kundschaft auch das Versenden solcher Überweisungen ermöglichen.
Smartphones künftig langlebiger und reparierfähiger
Das kommende Jahr bringt auch einige Veränderungen beim Design von Handys und Ladekabeln. So tritt am 20. Juni eine EU-weite Regelung in Kraft, die darauf abzielt, Smartphones langlebiger und reparierfähiger zu machen. Außerdem ist mit Jahresende 2024 Schluss mit dem Kabelsalat: Ab dann müssen alle Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets oder Videospielkonsolen über einheitliche Ladeanschlüsse verfügen.
Aus Homeoffice wird Telearbeit
Ab 1. Jänner 2025 gelten neue Bestimmungen für die Arbeit außerhalb des Betriebes. Homeoffice fällt dann gesetzlich unter den weiteren Begriff “Telearbeit”. Für Arbeitnehmende wird es durch die Änderung möglich, ihre Arbeitsleistung nicht nur innerhalb der eigenen vier Wände, sondern beispielsweise auch bei Familienmitgliedern oder in Kaffeehäusern zu erbringen. Beim Unfallversicherungsschutz kommen unterschiedliche Regelungen je nach Örtlichkeit zur Anwendung.
Heizungstausch und PV werden weiter gefördert
Die laufenden Förderungen für den Heizungstausch und die thermische Sanierung von Wohnhäusern sowie die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen für Privatpersonen werden auch im kommenden Jahr 2025 fortgesetzt. Prämien für den Ankauf von privaten E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur gibt es voraussichtlich noch bis zum 31. Mai 2025.
Autofahren wird teurer
2025 wird für die Autofahrer teurer. Der Preis der Autobahnvignette wird ebenso erhöht wie die CO2-Steuer, was sich wiederum auf den Benzinpreis auswirken wird. Bei der Bahn findet eine Neverending-Story ein Ende: Nach 24 Jahren Bauzeit steht im kommenden Jahr die Inbetriebnahme der Koralmbahn auf dem Programm.
Kommunen drehen an der Gebührenschraube
Kommunale Dienstleistungen werden 2025 teurer – etwa in Wien. Die Bundeshauptstadt wird kommendes Jahr die Tarife für Wasserversorgung, Abwasser, Abfallentsorgung und Parkscheine erhöhen. Die Anhebung erfolgt gemäß geltendem Valorisierungsgesetz. Dieses sieht vor, dass zur Jahresmitte geprüft wird, ob der Verbraucherpreisindex (VPI) seit der letzten Erhöhung um drei Prozent oder mehr gestiegen ist. Das war heuer im Sommer der Fall.
Sozial- und Familienhilfen steigen um 4,6 Prozent
Die Sozial- und Familienleistungen steigen im Jahr 2025 um 4,6 Prozent. Dies entspricht der durchschnittlichen Inflation von August 2023 bis Juli 2024. Betroffen von dieser automatischen Inflationsanpassung sind die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag und der Mehrkindzuschlag, ebenso das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus. Ebenso angepasst werden Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe.
Höhere Pensionen
Senioren können sich 2025 auf eine um 4,6 Prozent erhöhte Pension freuen. Weniger wird das Plus nur bei jenen mit einem Bezug von 6.060 Euro oder mehr. Sie erhalten einen Fixbetrag von 276,76 Euro. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Mindestpensionen wird auf 1.273,99 Euro monatlich erhöht. Weiter ausgesetzt ist die Aliquotierung. Das heißt, jeder, der 2024 wann auch immer in den Ruhestand getreten ist, erhält das volle Plus.
Einkommenserhöhungen um die vier Prozent
Löhne, Gehälter und Pensionen werden im kommenden Jahr wieder angepasst, Messlatte war wie immer die Inflation des vergangenen Jahres. Und so bewegt sich das Einkommensplus in den meisten großen Branchen um die vier Prozent.