Trotz der Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU im Jahr 2017 gibt es weiterhin Kostenfallen, warnt der ÖAMTC. Besonders problematisch sind “Geisterroaming”, Satellitennetzwerke, Grenzgebiete und die “Fair Use Policy”.
“Fair Use Policy, ‘Geisterroaming’, Satellitennetzwerke oder Grenzgebiete. Reisende sollten sich vor der Abfahrt beim Mobilfunkanbieter über die Konditionen ihres Tarifs im jeweiligen Reiseland informieren und die Einstellungen entsprechend anpassen”, zitiert das Onlineportal “5min” die ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek.
Datennutzungs-Warnung gilt nicht auf hoher See
Laut Polasek gibt es eine automatische Roaming-Kostengrenze von rund 60 Euro an Land. Dieser Schutzmechanismus greift jedoch nicht auf hoher See oder in der Luft. Wer sich auf einem Kreuzfahrtschiff oder im Flugzeug befindet, sollte daher den Flugmodus aktivieren. Andernfalls kann sich das Smartphone unbemerkt mit teuren Satellitennetzwerken verbinden. Speziell gebuchte Roaming-Pakete gelten nur an Land.
Fair Use Policy beachten
Auch innerhalb der EU kann es zu unerwarteten Kosten kommen. Die “Fair Use Policy” stellt sicher, dass Roaming nicht dauerhaft außerhalb des Heimatlandes genutzt wird. Wer sein Smartphone über längere Zeit überwiegend im Ausland verwendet, kann mit einem Gebührenaufschlag rechnen. Zur Kontrolle empfiehlt es sich, den Verbrauch regelmäßig über die Webseite oder App des Mobilfunkanbieters zu prüfen.
“Geisterroaming” als versteckte Kostenfalle
Eine weitere Gefahr ist das sogenannte “Geisterroaming”. Hierbei kann das Smartphone trotz deaktivierter mobiler Daten im Hintergrund über LTE unbemerkt Daten übertragen. Dies betrifft vor allem Gebiete außerhalb der EU oder nahe EU-Außengrenzen (Beispiel: zwischen Vorarlberg und der Schweiz). Da sich die verbrauchte Datenmenge summieren kann, sind hohe Kosten möglich. Wer sich in solchen Regionen aufhält, sollte sicherstellen, dass alle mobilen Datenverbindungen vollständig deaktiviert sind.