Wiener Landesgericht hat am Mittwoch ein erster Prozess gegen den Ex-BVT-Beamten Egisto Ott begonnen. Mitangeklagt ist ein ehemaliger FPÖ-Politiker.

Angeklagt sind die Vorwürfe der Verletzung des Amtsgeheimnisses und Vergehen gegen Datenschutzbestimmungen. Sowohl Ott als auch der Ex-FPÖ-Politiker Hans Jörg Jenewein bekannten sich zum Kern der Vorwürfe “nicht schuldig”.

Informationen beschafft?

   Im Auftrag Jeneweins soll Ott in seiner Funktion als Beamter im Innenministerium einen weiteren Beamten angehalten haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen. Jenewein wiederum soll Ott Daten – unter anderem Bilder aus dem BVT- und dem Ibiza-U-Ausschuss – geschickt haben.

Staatsanwalt: Kooperation mit Jenewein

   Zwischen Jenewein und Ott hätte es ab August 2018 eine “Kooperation” gegeben, skizzierte der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung. Jenewein, der dem parlamentarischen BVT-U-Ausschuss angehörte und kurzzeitig auch FPÖ-Sicherheitssprecher war, hätte sich von Ott Informationen über ein Treffen des sogenannten Berner Clubs beschafft. Ott – zu diesem Zeitpunkt bereits vom Dienst suspendiert – habe dem Politiker eine Liste mit Namen von BVT-Beamten übermittelt, die an diesem internationalen Treffen von Nachrichtendiensten teilgenommen hatten. Auch auf die Zusammensetzung der “Soko Tape”, die nach dem Ibiza-Video zur Klärung strafrechtlicher Vorwürfe eingerichtet wurde, soll Jenewein Ott angesetzt haben.

“Gartenarbeit verrichtet, Blumen geschnitten”

   Der Staatsanwalt betonte das freundschaftliche Verhältnis zwischen den beiden Angeklagten. Ott habe für Jenewein, der mittlerweile als selbstständiger Landwirt tätig ist, “Gartenarbeiten verrichtet, Wiesen gemäht, Blumen geschnitten”, verriet der Ankläger.

   Der Anwalt Jeneweins stellte die “amikale Umgangsweise” zwischen Ott und seinem Mandanten nicht in Abrede. “Es ist richtig, dass er (Jenewein, Anm.) ihn (Ott, Anm.) kurzerhand nach einigen Namen gefragt hat, es ist richtig, dass er Dokumente geschickt hat.” Jenewein hätte etwa den Ibiza-Detektiv Julian Hessenthaler und mehrere als Auskunftspersonen geladene BVT-Beamte im U-Ausschuss fotografiert und die Fotos an Ott bzw. eine Redakteurin des “Wochenblick” geschickt. “Das war wahrscheinlich keine rasend gute Idee, keine Meisterleistung”, räumte der Anwalt ein. Die Frage sei aber, weshalb Jenewein die Namen haben wollte. Es sei ein “politischer Kontrollvorgang” gewesen: “Es ging um Missstände im BVT. Es ist darum gegangen, zu schauen, ob da suspendierte Beamte teilnehmen. Es musste die innere Sicherheit Österreichs gewährleistet sein”. Für den Rechtsvertreter Jeneweins war “der Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnisses nicht erfüllt”.

In Spionage-Affäre wird noch ermittelt

   Nicht Teil dieser Hauptverhandlungen sind mehrere Spionage-Anschuldigungen, denen sich Ott ausgesetzt sieht. In diesem Zusammenhang wird gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Wien seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und weiterer Delikte ermittelt. Am 29. März 2024 wurde er fest- und bis zum 26. Juni in U-Haft genommen. Ausschlaggebend für die Inhaftierung waren Informationen, Ott habe Diensthandys von drei früheren Kabinettsmitarbeitern des seinerzeitigen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP) dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB übergeben. Ott bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Ein weiterer Verhandlungstermin ist für Freitag anberaumt, dann sollen mehrere Zeugen vernommen werden. Ein Urteil ist dann aber noch nicht zu erwarten, da sich einer der Zeugen krankgemeldet hat.

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