Nach über einem Jahr Verhandlung kassierten die Hauptangeklagten fünf Jahre Haft. 

Im EXW-Großprozess rund um mutmaßlichen millionenschweren Anlagebetrug sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt die Urteile verkündet worden. Fünf Angeklagte kassierten Gefängnisstrafen, die beiden Haupttäter fünf Jahre unbedingte Haft, zwei weitere 30 Monate teilbedingt, einer 18 Monate bedingt. Fünf Angeklagte wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Elf Angeklagten – das Verfahren gegen einen von ihnen wurde ausgeschieden – wurde vorgeworfen, 40.000 Anleger in aller Welt um mindestens 20 Millionen Euro gebracht zu haben. Sie alle hatten in die Firma EXW und die vermeintliche Revolution am Kryptowährungsmarkt, den EXW-Token, investiert. Der Prozess hatte mehr als ein Jahr lang gedauert, der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner verhandelte an mehr als 60 Tagen. Konkret wurden die Angeklagten, die schuldig gesprochen wurden, wegen gewerbsmäßig schweren beziehungsweise schweren Betruges und krimineller Vereinigung verurteilt. Der Strafrahmen lag bei bis zu zehn Jahren Haft.

Die Richterin begründete das Urteil am Mittwochvormittag in aller Ausführlichkeit. Vor allem dem Erstangeklagten, einem mittlerweile 27-jährigen Klagenfurter, widmete sie dabei viel Zeit. Der Angeklagte, der mit 17 Jahren die Schule abgebrochen hatte, habe wegen gescheiterter Projekte Schulden gehabt und sich gefragt: “Wie komme ich möglichst schnell und ohne große Mühen zu Geld?” So sei EXW entstanden – und zwar von Anfang an als Betrugsmasche geplant. “Vorbilder gab es ja genug”, spielte die Richterin auf andere internationale Krypto-Betrugsfälle an.

Die Kunden sollten Token erwerben, das Geld sollte sich dann “ganz von selbst vermehren”. Um bis zu 0,3 Prozent täglich oder 221 Prozent jährlich, hatte es geheißen. Die Kundschaft konnte die Entwicklung der Währung auf einem Dashboard nachverfolgen. Aber im Hintergrund lief es so ab: “Das Geld wurde nicht vermehrt, es wurde einfach ausgegeben.”

Besonders diesen Ausgaben widmete die Richterin viel Platz in ihren Ausführungen: Das Führungspersonal war mit angemieteten Luxusautos unterwegs, mehrere 100.000 Euro wurden für Reisen – unter anderem in Privatjets – ausgegeben. Im Billionaire-Club in Dubai sei immer ein Tisch für EXW frei gewesen, Vertriebler wurden auf einer Yacht bespaßt. Büros in Klagenfurt, Dubai, Peru, Portugal und auf Thailand wurden mit teuren Möbeln ausgestattet, Unsummen für Berater ausgegeben: “Beruhigungspillen für die Kunden”, formulierte es Bandion-Ortner.

Besonders an ein Video an eine Convention in Deutschland erinnerte die Richterin: “Wie der Hauptangeklagte die Bühne beschritten hat, über die Kryptorevolution geredet hat und dass man etwas schaffen werde, das noch nie jemand geschafft hat. Wie soll sich das ausgehen, wenn auf der anderen Seite keine Gewinne erzielt werden? Da braucht man kein Mathematiker sein, um zu sehen, das geht sich nicht aus.” Zu hochgepriesenen Projekten, mit denen geworben wurde und mit denen EXW Geld machen wollte, meinte die Richterin: “Es wurde kein einziges ernsthaftes Unternehmen identifiziert, schon gar kein gewinnbringendes.”

Der zweite Hauptangeklagte, ein 39-jähriger Südtiroler, habe neben dem Klagenfurter und einem noch flüchtigen Mann die gewichtigste Rolle bei EXW gespielt. Er habe die Vertriebsstruktur und die Kommunikation organisiert, wurde immer wieder als Chef des Netzwerks bezeichnet. Mit großspurigen Angaben habe er Kundinnen und Kunden getäuscht, etwa mit seinen ausgezeichneten Kontakten zum “Sultan vom Oman”, oder mit einem Bildungsprogramm, in das zehn Nobelpreisträger und rund 6.000 wissenschaftliche Mitarbeiter involviert seien.

“Hauptangeklagter könnte Kühlschränke am Nordpol verkaufen”

Die weiteren Verurteilten wären zwar ebenfalls beteiligt gewesen – einer etwa, indem er Kundeneinzahlungen in Kryptowährungen hin und her tauschte – hätten aber untergeordnete Rollen gespielt. Fünf Angeklagte wurden im Zweifel freigesprochen. Bei ihnen war die Schuld nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit nachzuweisen. Oft war unklar, wie sehr sie in die Hintergründe des Geschäfts eingebunden waren. Und sie seien wohl auch auf den 27-Jährigen hineingefallen: “Der Hauptangeklagte könnte auch Kühlschränke am Nordpol verkaufen”, formulierte es die Richterin.

Ohne Aufwand möglichst reich zu werden – das sei wohl der Hauptgrund gewesen, wieso so viele Menschen auf die EXW-Masche hereingefallen waren, erklärte Bandion-Ortner. Auch sei der Erfolgsunwert nicht für jedes Opfer der gleiche: “Manche haben das Ersparte verloren. Aber haben jedoch gesagt: Das war Spielgeld. Aber natürlich muss man sagen: Betrug bleibt Betrug.”

Zum Schluss gab die Richterin den zahlreichen Zuhörern noch eine Warnung mit: “Man muss schauen, wem man sein Geld anvertraut.” Gerade wenn Konten gewechselt würden oder die Betreiber einer Anlageform auffällig luxuriös lebten oder sich ins Ausland verabschiedeten, sei Vorsicht geboten. Aber, wie es ein Zeuge formulierte und es die Richterin zum Abschluss aufgriff: “Wenn die Gier einsetzt, setzt bei vielen Menschen das Hirn aus.”

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