Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. ist am Donnerstag bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen worden.
Befunden wurde auch über eine generelle bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus generalpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht.
Zunächst war grundsätzlich nicht damit gerechnet worden, dass bereits am Donnerstag eine Entscheidung über die Haftfrage fallen würde. Ein späterer schriftlicher Beschluss war seitens des Gerichts angekündigt worden. Eine mündliche Bekanntgabe, die letztlich auch erfolgte, wurde dann aber von Anwältin Astrid Wagner Donnerstagfrüh in einem Medienstatement dezidiert angekündigt. Auch Josef F. – der nun anders heißt – rechne bereits mit der Verlegung in den Normalvollzug, sagte die Juristin vor Journalisten.


