Der Urnengang in Wien wurde auf den 27. April vorgezogen. Demnächst startet die offizielle Ausschreibung der Wahl mit Festlegung des Stichtags.

Am 27. April wählt Wien – einige Monate früher als geplant – einen neuen Gemeinderat bzw. Landtag sowie die Bezirksvertretungen. Mit dem Beschluss im Gemeinderat am Dienstag ist dazu bereits ein erster formaler Schritt vollzogen worden, weitere werden folgen. Das genaue Prozedere dafür gibt die Gemeindewahlordnung vor. Als Nächstes muss die Ausschreibung des Termins im Amtsblatt der Stadt erfolgen. Das dürfte Anfang nächster Woche geschehen.

Damit werden dann auch die diversen Fristen festgelegt. Maßgeblich ist vor allem der Stichtag. Dieser wird laut dem Büro von Wahl-Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) vermutlich auf den 28. Jänner fallen. Nach ihm richten sich die weiteren Termine wie der Zeitraum der Auflegung des Wählerverzeichnisses und der Zeitpunkt für die Nominierung der Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlbehörden. Die Wahlberechtigten werden dann auch durch eine in jedem Wiener Wohnhaus angebrachte Hauskundmachung informiert.

Verschiedene Einreichfristen

Wahlberechtigt sind bei der Gemeinderatswahl all jene, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und den Hauptwohnsitz in Wien haben. Bei den Bezirksvertretungswahlen dürfen zudem auch Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Landes zu den Urnen schreiten.

Für die Parteien sind dann die Einreichfristen von Relevanz. Es sind mehrere, da für Landesebene und Bezirke unterschiedliche gelten. Wahlvorschläge für Wahlkreise auf Gemeindeebene und Bezirksvertretungen müssen spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag bis 13.00 Uhr in den jeweiligen Bezirkswahlbehörden eintrudeln. Was bedeutet, dass wohl der 28. Februar – bei einem Wahltermin am 27. April – hier zum Zug kommen wird.

Sammeln von Unterstützungserklärungen

Die wahlwerbenden Gruppen müssen bis dahin auch Unterstützungserklärungen vorlegen. Mindestens 100 werden auf Gemeindeebene für die jeweiligen Wahlkreise verlangt, 50 sind es pro Bezirk bei den Bezirksvertretungen. Eine maßgebliche Ausnahme gibt es aber: Parteien, die schon im Gemeinderat oder in den Bezirken vertreten sind, müssen das nicht tun.

Wenige Tage später wird eine weitere relevante Frist ablaufen: Bis zum 55. Tag vor dem Wahltag – also wohl am 3. März – können die sogenannten Stadtwahlvorschläge für den Gemeinderat eingebracht werden. Sie sind bei der Stadtwahlbehörde zu deponieren.

Über die Landeslisten werden jenen Parteien Mandate im Gemeinderat zugewiesen, die die Hürde für einen Einzug geschafft haben. Der Fall ist dies, wenn sie in ganz Wien mindestens 5 Prozent der Stimmen erhalten.

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