Ein filmreifer Prozess ging am Montag am Landesgericht Wien über die Bühne: Ein vorbestrafter Jurist und (Ex-)Chef mehrerer Baufirmen soll u.a. die Entführung eines bekannten Immo-Mogul in Auftrag gegeben haben. Dier Schöffen sprachen ihn von allen Vorwürfen frei!
Wien. Der angeklagte 45-Jährige, der es nach einem vollendeten Jusstudium in der Baubranche zu einigem Wohlstand gebracht hatte, soll vergangenes Jahr in enorme finanzielle Probleme gekommen sein. Auch bei zwei Cousins aus Rumänien, die gemeinsam eine Firma betrieben, soll der gebürtige Iraner 20.000 Euro Schulden gehabt haben.
Grund für seine Troubles: Der gebürtige Iraner wurde im Vorjahr zweimal vom Landesgericht Wiener Neustadt verurteilt. Er hatte seine Ex-Frau bedroht und wollte ihr dann einen Autodiebstahl anhängen. Davor war er in ein bekanntes Wiener Immobilienbüro marschiert, verschüttete Benzin und drohte, alles mit einem Feuerzeug anzuzünden. Hintergrund: ein Rechtsstreit mit einem der Inhaber des Immo-Büros. Genau den soll er dann wieder im Visier gehabt haben:
Bei einem Treffen Anfang Juli 2024 soll der Mann aus heiterem Himmel zwei Rumänen (die er aus einem Lokal kannte) vorgeschlagen haben, den besagten Tycoon zu entführen, da dieser ihm angeblich 750.000 Euro schuldete. Unter der Androhung einer Schusswaffe sollten sie dem Manager dann 1,5 Millionen Euro abpressen. “Wenn wir es nicht machen, sollten wir zwei andere Rumänen finden, die das machen sollen”, sagte einer der Cousins bei seiner Einvernahme. Nach dem Vorfall verpfiffen die beiden Männer, die sich den Coup nicht zutrauten bzw. kalte Füße bekamen, den Auftraggeber bei der Polizei.
Inzwischen soll der Angeklagte einen weiteren Bekannten, dem er ebenfalls Geld schuldete, dazu gebracht haben, gleich vier Personen zu entführen: den Manager, einen Unternehmer sowie seine Ex-Frau und seinen Sohn. Diese sollten dann in zwei Baucontainern auf dem Grundstück des Mannes in Alland in Niederösterreich eingesperrt werden. Während es für die Ex-Frau und den Sohn keine weiteren Pläne gab, sollten die beiden Männer so lange gefoltert werden, bis sie große Geldbeträge überwiesen.
Angeklagter spricht von Komplott gegen sich
Bei seinem Schöffenprozess (Vorsitz: Richter Stefan Renner) bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig und sprach von einem Komplott gegen ihn.
Bei der Einvernahme der Zeugen kamen schließlich wirklich große Zweifel auf, ob es die Fälle in der angeklagten Version tatsächlich gegeben hat, da sie sich immer wieder in Widersprüche verstrickten. Ihre Aussagen wichen teilweise derartig von ihren Einvernahmen bei der Polizei ab, dass der vorsitzende Richter Stefan Renner sie sogar darauf hinwies, dass sie sich ein Verfahren wegen Falschaussage einhandeln können, da sie sowohl gegenüber dem Gericht als auch der Polizei der Wahrheitspflicht unterliegen würden. Selbst die Staatsanwaltschaft sprach von “nicht rasend glaubwürdigen Zeugen”. Auch Gerichtspsychiater Peter Hofmann hielt nach den Zeugenaussagen sein Gutachten (depressive Anpassungsstörung sowie eine beginnende Entwicklung einer wahnhaften Störung) daraufhin nicht mehr aufrecht.
Racheaktion wegen unbeglichener Schulden
Durch die vielen Widersprüche sah der Richter es am Ende als erwiesen an, dass die Zeugen dem Mann offenbar aus Zorn wegen der unbeglichenen Schulden das Verbrechen falsch zuordnen wollten. Gegen das Urteil wurde kein weiteres Rechtsmittel ergriffen. Der Angeklagte nahm den Freispruch an. Daher ist das Urteil rechtskräftig.