Die Ansprüche von Transsexuellen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung sind durch ein Urteil des Arbeits-und Sozialgerichts Wien gestärkt worden.
Eine als Mann geborene Transsexuelle, der die Krankenversicherung einen Kostenersatz für die Entfernung der Barthaare verweigert hatte, bekam Recht, wie die “Presse” am Montag berichtete. Eine tägliche Rasur, Waxing oder andere temporäre Methoden seien nicht ausreichend und hätten psychische Folgen, so das Urteil.
Die gesetzliche Krankenversicherung hatte argumentiert, dass man auch bei biologischen Frauen nicht für die Entfernung von Barthaaren zahle. Ein Kostenersatz bei Transsexuellen würde daher dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Zudem könne man sich auch mit einer täglichen Rasur, Haarentfernungscremen oder Waxing behelfen. Die als Mann geborene Person, bei der eine Genderdysphorie diagnostiziert wurde, betonte dagegen, dass der Bart die geschlechtliche Diskrepanz klar hervorhebe und dies auch psychische Folgen hätte.
Dieser Argumentation folgte das Arbeits- und Sozialgericht Wien in dem im Vorjahr gefällten, aber nun veröffentlichten Urteil. “Würde sich die Klägerin täglich im Gesicht rasieren müssen, würde ihr täglich vor Augen geführt, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet”, so die Richterin. Für ein Waxing müsste man die Behaarung einige Millimeter wachsen lassen, “sodass die Klägerin an solchen Tagen nicht das Haus verlassen könnte”, ohne krankheitswertig belastet zu werden. Die gesetzliche Krankenversicherung wurde zur Zahlung für die Laserepilation verurteilt.
FPÖ kritisiert “ideologiegetriebenes Urteil”
Empört reagierte die FPÖ am Montag auf das aus ihrer Sicht “ideologiegetriebene” Urteil. Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch sprach von einem “Schlag ins Gesicht aller Beitragszahler”, während andere Kosten wie manche Zahnerhaltungsmaßnahmen bei Kindern sowie Brücken, Kronen, Implantate oder Maßnahmen gegen sichtbaren Haarwuchs im Gesicht mancher Frauen nach der Menopause nicht von der Kasse bezahlt würden.