Ende Juni war ein ZiB2-Interview von Armin Wolf mit Christian Hafenecker völlig eskaliert. Der FPÖ-Generalsekretär hatte dem ORF-Moderator vorgeworfen, „gefeakte Experten“ auftreten zu lassen. Wolf konterte darauf: „Herr Hafenecker, das ist eine Lüge.”

Dieser Satz von Wolf hatte nun ein juristisches Nachspiel, der FPÖ-Politiker klagte den ORF-Star wegen übler Nachrede. Dem ORF-Star wurde unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen, das geeignet sei, Hafenecker in der öffentlichen Meinung herabzusetzen oder verächtlich zu machen.

Hafenecker will berufen

Wolf wurde nun aber erstinstanzlich freigesprochen, da der Wahrheitsbeweis nicht erbracht werden konnte. Brisant: Geklagt wurde nicht der ORF nach Medienrecht, sondern der Moderator persönlich nach Strafrecht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Hafenecker meldete Berufung ein.

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