Handelsgericht wies Unterlassungsklage des Dokumentationsarchivs ab ++ Nicht rechtskräftig
Nur wenige Tage nach der Präsentation seines für die Regierung erstellten Rechtsextremismusreports platzt ein Gerichtsurteil in den Streit zwischen dem Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) und der FPÖ. Das Handelsgericht Wien sieht es als zulässig an, das DÖW als “pseudowissenschaftliche Institution” zu bezeichnen. Das DÖW hatte die Blauen auf Unterlassung und Widerruf geklagt, was jedoch abgewiesen wurde. Das DÖW kann binnen vier Wochen berufen.
Der jüngst präsentierte Bericht zeigte dann auch etliche Schnittpunkte der Blauen mit Rechtsextremen auf. Die Freiheitlichen hatten zuvor den Auftrag der türkis-grünen Regierung an das DÖW zur Erstellung scharf kritisiert. Dass der Bericht “an eine ideologisch geprägte pseudowissenschaftliche Institution vergeben wird, schlägt wohl dem Fass den Boden aus”, meinte der blaue Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer Anfang August 2023 in einer Aussendung, wogegen das DÖW mit einer Klage reagierte.
Das Handelsgericht gestand dem DÖW zwar zu, wissenschaftlich zu arbeiten, verwies in seinem Urteil aber auch auf mehrere politische Äußerungen vonseiten des Vereins. “Wer sich laufend an einer öffentlichen Debatte zu einem bestimmten Thema des allgemeinen Interesses und insbesondere politischen Themen beteiligt, betritt regelmäßig die politische Bühne und muss daher einen höheren Grad an Toleranz zeigen”, heißt es darin.