Die Arbeiterkammer (AK) Wien konnte im Rahmen einer Sammelaktion eine Million Euro für mehr als 20.000 Fitnesskunden zurückholen.  

Dabei ging es um unrechtmäßig verrechnete Gebühren wie Anmeldegebühren, Chipgebühren und Servicepauschalen. Bereits 2022 hatte die AK zahlreiche große Fitnessstudiobetreiber – darunter FITINN und CleverFit – geklagt und erhielt vom Obersten Gerichtshof (OGH) Recht.

„Wir haben insgesamt 30 Verbandsklagen gegen verschiedene Fitnessstudiobetreiber eingebracht, darunter auch gegen die größten Ketten Österreichs – FITINN, McFit, CleverFit und FitFabrik“, erklärt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK-Konsument:innenpolitik. „Die Studios verlangten zusätzliche Entgelte neben dem monatlichen Mitgliedsbeitrag, die wir als rechtswidrig eingestuft haben.“

Diese zusätzlichen Gebühren umfassten halbjährlich oder jährlich verrechnete Servicepauschalen, einmalige Aktivierungsentgelte bei Vertragsabschluss sowie Chipgebühren für den Zutritt. Die AK klagte diese unzulässigen Zusatzkosten erfolgreich, woraufhin der OGH ihr Recht gab.

20.000 Personen

Nach dem Urteil startete die AK im Jahr 2023 eine Sammelaktion, die nun erfolgreich abgeschlossen wurde. Betroffene Kunden konnten sich über ein Online-Kontaktformular melden – insgesamt nahmen rund 20.000 Personen teil. Die AK setzte sich anschließend direkt bei den betroffenen Fitnessstudios für die Rückerstattung der zu Unrecht eingehobenen Beträge ein.

Insgesamt wurden eine Million Euro an die Konsumenten  zurückerstattet. „Die Fitnesscenter waren unterschiedlich kooperativ, aber wir blieben hartnäckig, um die Rechte der Kunden durchzusetzen“, betont Zgubic. 

Die AK rät, Fitnessverträge genau zu prüfen: „Zusatzentgelte dürfen in der Regel nicht mehr verrechnet werden. Sie sind nur dann zulässig, wenn sie für besonders werthaltige Leistungen anfallen, die nicht standardmäßig in einem Fitnessvertrag enthalten sind – zum Beispiel ein Getränkeabo oder die Nutzung der Sauna. In solchen Fällen müssen Kunden der Zahlung aber ausdrücklich bei Vertragsabschluss zustimmen.“

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