“Es waren Szenen wie aus einem Horrorfilm”, beschreibt Staatsanwalt Joachim Wüstner die Bluttat am Donnerstag vor dem Innsbrucker Landesgericht. “Der Schädel war zertrümmert, die Adern durchtrennt”, führte er weiter aus. Der Angeklagte habe mit dieser Tat einen “verdienten Gemeindebürger” abrupt aus dem Leben gerissen.
Mit einer Art Spitzhacke soll der Angeklagte sein Opfer abgeschlachtet haben. Tagelang galt der 75-jährige Ex-Vizebürgermeister im Dezember 2023 als vermisst. Erst als sich der 52-jährige Tatverdächtige einem Bekannten anvertraute, wurde die Leiche des Politikers rund eine Woche nach der Tat am Nikolo-Abend gefunden – in einem Nebengebäude des Grundstücks des Beschuldigten. Der 52-Jährige wurde noch am selben Tag verhaftet. Opfer und Täter kannten sich bereits Jahre.
Als Grund für die Tat gab der Einheimische bisher an, mit Grundstücksgeschäften unzufrieden gewesen zu sein, die er in der Vergangenheit in bzw. mit der Gemeinde abgeschlossen hatte.
Richterin Andrea Wegscheider ließ den Angeklagten von der Tat am 29. November 2023 berichten. “Er hat mich an diesem Tag auf einen Kaffee besucht”, sagte der Angeklagte über sein Opfer, das er einen ehemaligen Freund nannte. Es ging später bei den Gesprächen um eine “Grundstücksumwidmung”, im Rahmen derer ihm sein Gegenüber “gedroht” und zum “Verkaufen gezwungen” habe. “Ich habe ihm klar zum verstehen gegeben, dass ich nicht verkaufen will”, betonte er.
Danach sei alles schnell gegangen. “Ich nahm schließlich voller Wut das erstbeste Werkzeug und habe ihm fest auf den Schädel geschlagen”, sagte der Angeklagte. “Obwohl er ein Freund war, wollte er mich erpressen”, führte er den Grund dafür aus. Auf die Frage von Wegscheider, ob er ihn denn umbringen habe wollen, antwortete der Mann ausweichend: “Ich habe einfach zugeschlagen und nicht über die Folgen nachgedacht.” Die Tat sei jedenfalls “nicht geplant gewesen”.
Gutachten: “Kombinierte Persönlichkeitsstörung”
Laut Staatsanwalt habe der Angeklagte mit dieser Tat einen “verdienten Gemeindebürger” abrupt aus dem Leben gerissen. Ein psychiatrisches Gutachten würde zeigen, dass der 52-Jährige zwar unter einer “kombinierten Persönlichkeitsstörung” leide, zum Tatzeitpunkt allerdings zurechnungsfähig gewesen sei. Im Prozess war vor allem seine Zurechnungsfähigkeit im Fokus. Diese war laut Gutachterin gegeben.
Dem widersprach der Verteidiger des Mannes, Albert Heiss, vehement. “Mein Mandant kann aufgrund seiner Krankheit nicht verurteilt werden”, sagte er. Er sei “massiv suizidgefährdet” und gehöre in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der Mann sei “schwer depressiv” und würde sich in Haft wohl rasch “suizidieren”. Den Zustand seines Mandanten erklärte er auch mit seiner schweren Kindheit: “Sein Vater und seine Mutter haben sich umgebracht und er war seit seiner frühen Jugend auf sich allein gestellt”.
Eine Aussage und damit eine Verantwortung des Angeklagten stand noch aus, zuvor sollen noch zwei Sachverständige Auskunft über Tat und DNA-Spuren geben. Die Einvernahme des Angeklagten soll schließlich unter Anwesenheit der Psychiaterin und Gutachterin Adelheid Kastner stattfinden.