Bundesverwaltungsgericht wies Beschwerde von ORF-Redakteurin als unbegründet ab 

 Eine Beschwerde der ehemaligen ORF-Redakteurin Sonja Sagmeister gegen den ORF ist vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen worden. Sagmeister, damals in der “ZiB”-Wirtschaftsredaktion tätig, sah das ORF-Gesetz verletzt, weil sie von ihrer Vorgesetzten 2022 beauftragt wurde, ein Interview mit Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) zu führen, wobei sie mit der Art und Weise der Durchführung nicht einverstanden war. Sie sah sich in ihrer journalistischen Freiheit geschädigt. Nachdem sie Protest erhoben hatte, seien ihr daraus Nachteile erwachsen, gab Sagmeister an. Bereits die KommAustria wies die Beschwerde in 1. Instanz ab, das Bundesverwaltungsgericht nun ebenso, wie aus der Entscheidung, die der APA vorliegt hervorgeht.

Das Gericht schenkte Sagmeisters Vorgesetzter Glauben, wonach sie keinen Einfluss auf die Beitragsgestaltung genommen habe. Auch sei keine Drohkulisse aufgebaut worden, wobei zudem nicht ersichtlich sei, welches Interesse die Vorgesetzte gehabt haben könnte, Informationen außerhalb gewisser im Vorfeld vom Ministerium angebotener Themenbereiche gezielt zu unterdrücken. Weder vor noch während noch nach dem Interview mit dem Wirtschaftsminister seien die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie die Freiheit der journalistischen Berufsausübung Sagmeisters in Frage gestellt gewesen, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegenüber der APA hielt Rechtsanwalt Michael Rami fest, dass Sagmeister überlege, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen.

Sagmeister wurde mittlerweile vom ORF gekündigt. Das Arbeits- und Sozialgericht hatte Ende 2024 jedoch entschieden, dass die Kündigung unrechtmäßig erfolgt sei. Dem Urteil zufolge habe es sich um eine Motivkündigung wegen widerständigen Verhaltens gehandelt. Der ORF will gegen das Urteil berufen

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