Der ehemalige Justizminister und Vizekanzler Wolfgang Brandstetter (ÖVP) muss sich vor Gericht verantworten.
Er soll im März 2022 vor dem ÖVP-Korruptionsausschuss falsch ausgesagt haben, indem er behauptete, er hätte sein privates Mobiltelefon bei einer Sicherstellung nicht herausgeben können, da er es nicht bei sich, sondern zu Hause hatte. Ein Termin für die Hauptverhandlung im Wiener Landesgericht steht noch nicht fest.
Aufgrund der Daten seines Mobiltelefons konnte festgestellt werden, dass Brandstetter entgegen seiner Aussage sein Telefon am 25. Februar 2021 sehrwohl bei sich hatte. Das habe er im Ermittlungsverfahren auch zugestanden und “seine wahrheitswidrige Aussage damit erklärt, dass er Erinnerungslücken infolge gesundheitlicher Beschwerden gehabt hätte”, teilte die ermittelnde Staatsanwaltschaft Innsbruck in einer Aussendung am Dienstag mit. Sie geht von einer vorsätzlichen Falschaussage aus. Für Brandstetter gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Ermittlungen eingestellt
In einigen weiteren Punkten wurden die Ermittlungen gegen den ehemaligen Minister hingegen eingestellt. Erst vergangene Woche teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit, dass die Vorwürfe der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie des Amtsmissbrauchs vom Tisch seien. Ihm war unter anderem vorgeworfen worden, den mittlerweile verstorbenen Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek angestiftet zu haben, eine Hausdurchsuchung beim Unternehmer Michael Tojner zu verraten. Auch ging es um Personalentscheidungen in seiner Zeit als Minister.