Der Prozess gegen den Ex-Kanzler wird am 26. Mai vor dem Oberlandesgericht WIen fortgesetzt.
Sebastian Kurz (38) steht erneut vor Gericht. Nach dem nicht rechtskräftigen Schuldspruch wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss geht der frühere österreichische Bundeskanzler in Berufung. Am 26. Mai wird der Prozess vor dem Oberlandesgericht Wien fortgesetzt.
Kurz beteuert Unschuld
Kurz war im Februar 2024 zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil betrifft Aussagen zur Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG, bei denen Kurz seine Rolle laut Gericht bewusst heruntergespielt haben soll. Der Ex-Kanzler bestreitet das – er habe nie mit Vorsatz falsche Angaben gemacht. Bereits im Erstverfahren erhielt er in Teilen Freisprüche, da einige Vorwürfe nicht beweisbar waren.
Hoffen auf vollständigen Freispruch
Neben Kurz sitzt auch sein früherer Kabinettschef Bernhard Bonelli auf der Anklagebank. Er wurde ebenfalls wegen Falschaussage verurteilt – zu sechs Monaten bedingter Haft. Auch er legte Berufung ein.
Ob das Urteil in zweiter Instanz Bestand hat, entscheidet sich Ende Mai. Kurz strebt einen vollständigen Freispruch an.


