EU-Kommission mit ihrer Berufung gegen ein Urteil erster      Instanz gescheitert 

Nun ist es amtlich: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die vom Gericht der Europäischen Union (EuG/erste Instanz) ausgesprochene Aufhebung der Strafe gegen Intel im Wert von 1,06 Mrd. Euro bestätigt, wie der EuGH am Donnerstag mitteilte. Das EuG hatte eine Strafe der EU-Kommission, die Intel Missbrauch der beherrschenden Marktstellung vorwarf, für nichtig erklärt.

Die EU-Kommission hatte den Missbrauch der beherrschenden Stellung von Intel auf dem Markt für x86-Prozessoren u. a. darin gesehen, dass Kunden und einem Computer-Einzelhändler Rabatte gewährt wurden.

Der Prozess hat schon mehrere Wendungen genommen. Die Strafe der EU-Kommission war 2009 verhängt worden. 2014 wies das Gericht erster Instanz die Klage von Intel gegen die Entscheidung der Kommission insgesamt zurück, aber der EuGH hob dieses Urteil auf. Im zweiten Anlauf erklärte der EuG die Entscheidung der Kommission teilweise für nichtig und hob die Geldbuße von 1,06 Mrd. Euro in vollem Umfang auf. Mit ihrer Berufung gegen dieses Urteil ist die EU-Kommission nun gescheitert.

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