Nachdem die ÖVP mit einer Anzeige gegen Gewessler abgeblitzt war, wird jetzt auch aus der Nichtigkeitsklage nichts. 

Der Ärger der ÖVP über den Koalitionspartner war groß: Nachdem die grüne Ministerin Leonore Gewessler im Rat der Umweltminister dem EU-Renaturierungsgesetz zugestimmt hatte, wollte die ÖVP eine Nichtigkeitsklage beim EuGH einbringen. Daraus wird nun aber doch nichts. 

„Österreich wird keine Nichtigkeitsklage gegen das EU-Renaturierungsgesetz einbringen, da das dafür notwendige Einvernehmen mit den betroffenen Ministerien nicht hergestellt werden konnte“, so Ministerin Edtstadler in einer Stellungnahme. „Die Antwort auf den Gesetzesbruch der Klimaschutzministerin Gewessler darf kein weiterer Gesetzesbruch sein. Als Verfassungsministerin ist es für mich keine Option, mich über die Vorgaben des Bundesministeriengesetzes und die Staatspraxis hinwegzusetzen.“

Koalitions-Krach

Die Diskussion um das Renaturierungsgesetz wurde auf EU-Ebene lange geführt. In Österreich mündete sie in einen veritablen Koalitionsstreit. Die ÖVP warnte Gewessler bereits im Vorfeld vor einem Alleingang. Die Ministerin stimmte dennoch zu und verhalf dem Gesetz zu einer knappen Mehrheit im Rat. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) reagierte mit scharfer Kritik und warf Gewessler wiederholt Amtsmissbrauch und Verfassungsbruch vor. Die Regierungszusammenarbeit beenden wollte er aber nicht.

Die ÖVP reichte daraufhin eine Sachverhaltsdarstellung ein. Sie warf der Ministerin vor, diese hätte mit ihrer Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung “wissentlich ihre Befugnis (…) missbräuchlich ausgeübt”, weil sie kein Einvernehmen mit den Bundesländern und dem ÖVP-geführten Landwirtschaftsministerium hergestellt hatte. Gewesslers Agieren auf EU-Ebene sei “nach innerstaatlichem österreichischen Recht zu Unrecht erfolgt und verstößt gegen die einschlägigen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben”, hieß es.

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