Der schlimme Fall in Zusammenhang mit Kindesmissbrauch wurde am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten verhandelt. Der 59-Jährige soll als Erzieher in einem Kinder- und Jugendheim drei Buben sexuell missbraucht haben. Das jüngste Opfer war erst zwölf Jahre alt. 

Der Deutsche wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann war in der Schöffenverhandlung, die großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, teilweise geständig. Mit Ausnahme von einem Anklagepunkt wurde er schuldig gesprochen, in einem Fall gab es einen Freispruch im Zweifel. Zudem wurde auf unbestimmte Zeit ein Beschäftigungsverbot bei Einrichtungen oder Vereinen, die in der Erziehung oder Ausbildung von Jugendlichen tätig sind, ausgesprochen. Den drei Opfern wurden jeweils 3.000 Euro zuerkannt.

Die Strafhöhe – bei einem Rahmen von bis zu zehn Jahren – bezeichnete die vorsitzende Richterin als “Zeichen nach außen, dass so etwas nicht toleriert wird”. Weil die Verteidigung keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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