Der Entflohene aus einer Wiener Haftanstalt konnte noch nicht gefasst werden. Die Fluchtmöglichkeit sei laut Justizministerium “umgehend abgeschafft”. Fluchten ereigneten sich bis dato am häufigsten bei bewilligten Ausgängen.
Der Häftling, der vergangenen Montag aus der Sonderanstalt am Mittersteig in Wien-Margareten geflohen ist, konnte bisher nicht gefasst werden. Die Fahndung nach dem 19-Jährigen, die bereits seit Montag läuft, sei weiterhin im Gange, hieß es von der Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage. Wie das Justizministerium mitteilte, sei es heuer (Stichtag 28. Juli) bereits zu mindestens 22 Fluchten gekommen – davon umfasst sind Entweichungen, Ausbrüche sowie Nichtrückkehr.
Vergangenes Jahr wurden 24 Fälle registriert. Bei Entweichungen ist die Flucht aus nicht-geschlossenen Bereichen einer Justizanstalt, etwa eine Außenstelle bzw. das Entziehen aus einem bewachten Aufenthalt gemeint. Den meisten Häftlingen gelingt allerdings die Flucht, indem sie von bewilligten Ausgängen nicht mehr zurückkehren. Dennoch sei “festzuhalten, dass – bei vorliegenden Voraussetzungen – gewährte Ausgänge in der Regel gemäß den Vorgaben eingehalten werden” und einen Beitrag zur Vorbereitung der Insassinnen und Insassen auf ein Leben nach der Haft leisteten, so Bründler.
Nur eine Entweichung ereignete sich heuer bei einer Polizeieskorte. Im Rahmen dessen werden Häftlinge etwa ins Krankenhaus oder zu Gericht begleitet. Heuer kam es bereits zu 25.498 solcher bewachten Begleitungen. Vergangenes Jahr gab es bei 40.576 Eskorten insgesamt vier Entweichungen. Mit Ausbruch ist hingegen die Flucht aus einem geschlossenen Bereich einer Justizanstalt gemeint. Dazu kam es 2024 noch nicht. Vergangenes Jahr gelang es einem Häftling, auf diese Weise zu flüchten. Zur Frage wie es zu der Flucht des Häftlings am Mittersteig kam oder ob es sich dabei um eine Entweichung, einen Ausbruch oder eine Nichtrückkehr gehandelt hatte, gab Bründler keine Auskunft.
Stellung als Hausarbeiter ausgenützt
Der 19-Jährige hatte wohl vor mehr als einer Woche seine Stellung als Hausarbeiter in der Haftanstalt ausgenützt und war über ein an einer Fassade angebrachtes Baugerüst geflohen. Von der Ressortsprecherin des Justizministeriums, Sina Bründler, hieß es, dass die “Möglichkeit”, die dem Häftling zur Flucht diente, “umgehend abgeschafft” wurde. Ob es sich dabei um besagtes Baugerüst gehandelt hatte, wollte sie “aus Sicherheitsgründen” weder bestätigen noch dementieren. Es werde immer noch geprüft, wie die Flucht gelingen konnte, so die Ressortsprecherin.
Erst Ende vergangenen Jahres kam es zu mehreren Fluchten von Häftlingen in Österreich. Das Justizministerium reagierte schlussendlich mit verschärften Regeln für Außentermine und der Anweisung bei Eskorten in Zukunft Häftlingen die Arme hinter dem Körper zu fesseln. Diese Erhöhung der Sicherheitsstufe sei zur Hintanhaltung potenzieller “Trittbrettfahrer und Nachahmungstäter” gedacht, sagte eine Sprecherin damals zur APA.