FPÖ-Stiftungsrat Peter Westenthaler wollte eine Befreiung eines Blinden von der ORF-Haushaltsabgabe erreichen – vergeblich. 

Rund um die Haushaltsabgabe vulgo ORF-Steuer gibt es wieder Wirbel. Denn laut einem Mail-Verkehr, der oe24 vorliegt, muss auch ein erblindeter Mann die Haushaltsabgabe von 15,30 Euro pro Monat zahlen.

In seinem Schreiben an FPÖ-Stiftungsrat Peter Westenthaler schreibt der Mann: “Ich finde es absolut nicht in Ordnung, dass Menschen mit einer schweren Behinderung, in meinem Fall Blindheit, diese Abgabe zahlen müssen.” Da er keine Sozialhilfe in Österreich beziehe, habe er offensichtlich auch keinen Anspruch auf Gebührenbefreiung.

Westenthaler fragte beim ORF an – und der bestätigte das. oe24 liegt das Schreiben vor:

Das Ende des ORF-Briefes weist auf eine skurrile Bestimmung hin: “Ergänzend sei dazu gesagt, dass nach dem Fernmeldegebührengesetz Personen mit Sehbeeinträchtigung im Gegensatz zu gehörlosen Personen nicht von der Beitragspflicht ausgenommen sind (Hintergrund: Radioempfang ist auch bei Sehbeeinträchtigung potentiell möglich).”

Jetzt geht der Mann zum VfGH

Das bedeutet: Gehörlose sind befreit, Blinde nicht. Dem Betroffenen stößt das sauer auf: “Ich bin von der Aussage des ORF schon etwas fasziniert, weil die Aussage, dass ein Blinder dafür Radio nutzen kann, schon recht einfach ist. Ein Gehörloser hat dafür bei einem Fußballspiel zum Beispiel das Bild, welches im Fußball zum Beispiel viel viel wichtiger ist.” Der Mann will die Sache jetzt vom VfGH prüfen lassen.

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