Im Fall jener zwei Kärntner Kleinkindbetreuerinnen, die ihre Schützlinge gequält und erniedrigt haben sollen, steht weiterhin das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt aus. Die Frauen, 53 und 48 Jahre alt, sollen weinende Kinder in den Turnsaal gesperrt, ihnen den Gang zur Toilette verweigert und sie zum Essen gezwungen haben. Beide bestritten die Vorwürfe auch am Mittwoch vehement. Weil zwei wichtige Zeuginnen entschuldigt waren, wird es einen neuen Termin geben.

Bereits am ersten Verhandlungstag im Dezember hatten zahlreiche ehemalige Kolleginnen gegen die beiden Angeklagten ausgesagt. Dabei wiederholten sie die Vorwürfe, die sie bereits vor der Polizei gemacht hatten. Und auch am Mittwoch gab es Zeugenaussagen in diese Richtung: Eine Kleinkindbetreuerin gab an, sie habe gesehen, wie eine der Angeklagten einem kleinen Buben die Nase zugehalten hätte, damit er ein Stück Paprika, das er nicht wollte, auch schluckt. Ein Mädchen habe völlig eingeschüchtert minutenlang auf einem Stück Apfel herumgekaut, bis eine Zeugin ihm gesagt hätte, es sollte ihn – in einem von der Angeklagten unbeobachteten Moment – ausspucken.

“Autoritärer Erziehungsstil”

Mit einem Vorgesetzten zu sprechen habe man sich nicht getraut – eine Zeugin begründete dies damit, dass sie erst in ihrer Probezeit war und keine Probleme wollte. Eine andere Frau berichtete davon, dass die Runde gemacht habe, die Hauptangeklagte würde dafür sorgen, dass es “Konsequenzen haben” würde, wenn man die Vorfälle melden würde. Das habe dazu geführt, dass viele der als Zeugen einvernommenen Frauen nicht lange in der Kindertagesstätte im Bezirk Klagenfurt-Land blieben. Oft wurde der Erziehungsstil der Angeklagten als “autoritär” beschrieben.

Die hohe Fluktuation unter den Mitarbeitern sei auch aufgefallen, bestätigte am Mittwoch auch der Geschäftsführer der Organisation, die die Kindertagesstätte betreibt. Davon abgesehen habe es allerdings keine Beschwerden gegeben – bis im Herbst 2022 die Vorwürfe in einem Schreiben bekanntwurden. Danach habe man das Dienstverhältnis mit den beiden nun Angeklagten aufgelöst, mit einer mit “etwas Verspätung”, weil sie gerade im Krankenstand war, so der Geschäftsführer. Vorgaben zum Erziehungskonzept habe man bei der Organisation keine: “Wir gehen davon aus, dass wenn jemand ausgebildet wurde, weiß, welche Methoden zur Anwendung kommen.” Wegen der Ereignisse habe man aber ein Kinderschutzkonzept erarbeitet, das für alle Standorte gelte.

Hauptangeklagte glaubt an “Mobbinggeschichte” 

Richterin Sabine Götz hatte die Angeklagten bereits im Dezember mehrmals gefragt, wie sie sich erklären könnten, dass sie von mehreren Kolleginnen so massiv belastet wurden. Damals hatte die Hauptangeklagte angegeben, dass es sich nur um eine Verschwörung handle. Dabei blieb sie auch am Mittwoch: “Ich bin noch immer der Meinung, dass das eine Mobbinggeschichte ist. Ich habe nie ein Kind verletzt, gequält oder zu etwas gezwungen.”

Weil zwei wichtige Zeuginnen – die unmittelbaren Vorgesetzten der Angeklagten – am Mittwoch entschuldigt waren, wird es noch einen weiteren Verhandlungstag geben. Ein Termin dafür stand vorerst noch nicht fest.

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