Der mehrfach vorbestrafte Kärntner kassierte vier Jahre Haft.
Am Landesgericht Klagenfurt ist am Freitag ein 54-jähriger Völkermarkter von einem Schöffensenat wegen Vergewaltigung und gefährlicher Drohung sowie wegen Vergehen gegen das Waffengesetz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wird eine Teilstrafe aus einer älteren Verurteilung im Rahmen von 30 Monaten ebenfalls vollstreckt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte soll seine Frau und Mutter des gemeinsamen Kindes vergewaltigt haben und sie dazu gezwungen haben, sich zu prostituieren, lautete die Anklage. Die Staatsanwaltschaft warf ihm zudem Vergehen nach dem Waffengesetz sowie Körperverletzung und schwere Nötigung vor. Staatsanwältin Sarah Ofner beschuldigte den Angeklagten, ein “hohes Maß an Gewalt und Zwang” ausgeübt zu haben. “Der Angeklagte zeigt keine Spur von Verantwortung für seine Taten und behauptet, die Betroffene sei drogensüchtig und wolle ihn mit ausgedachten Aussagen loswerden”, so die Staatsanwältin.
Frau vertraute sich Handyverkäufer an
Aufgeflogen war die Sache, als sich die Betroffene in Völkermarkt in einem Handyshop in ungarischer Sprache dem Ladenbesitzer anvertraute, da sie wusste, dass dieser ebenfalls Ungarisch spricht. Der Angeklagte, der dabei war, sei zusehends nervös geworden, da er die Sprache nicht spricht. “Er ist zudem mehrfach einschlägig vorbestraft und zeigt trotzdem keine Anzeichen von Reue”, hielt Ofner fest.
Verteidiger Enrik Mandl hielt dem entgegen, dass die Frau des Angeklagten die “einzige und Hauptbelastungszeugin” sei. Der Tatbestand der Vergewaltigung würde nicht erfüllt. Und die Vorwürfe der Zuhälterei und der Entführung seien nur auf Aussagen der Frau gestützt, die sich wiederum vor der Polizei und bei Gericht widersprochen habe.
Angeklagter hatte 18 Vorstrafen
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi sprach den Mann schließlich wegen Vergewaltigung und gefährlicher Drohung mit einer Waffe trotz Waffenverbots sowie wegen schwerer Nötigung schuldig. Freigesprochen wurde der Angeklagte von den restlichen Anklagepunkten, weil sich eine Schuld nicht mit der dafür notwendigen Sicherheit nachweisen ließ.
Aufgrund von Vorstrafen, der Angeklagte hat bereits 18 Verurteilungen, und der Tatbegehung in der Probezeit einer anderen Haftstrafe werden zusätzlich zu den vier Jahren 30 Monate aus anderen Verurteilungen zuvor fällig, was bedeutet, dass der Mann für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis muss. Die Verteidigung meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.