Der 43-Jährige wurde zu einer Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft verurteilt. 

Der 43-Jährige soll die drei Kinder seiner ehemaligen Lebensgefährtin stundenlang in einer Ecke stehen lassen, ihnen gedroht und sie geschlagen haben. Am Dienstag musste sich der Kärntner vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen Quälens verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 3.800 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt. 

Das Oberlandesgericht Graz hatte seine Diversion aufgehoben, weil der Mann keine ausreichende Schuldeinsicht gezeigt hätte, die Schuld aber schwer wiege. 

In der neuen Verhandlung bekannte sich der Kärntner, der laut Richter selbst eine schwere Kindheit gehabt hatte, schuldig zum Strafantrag, meinte aber, er habe “nur geschimpft”. Erst auf Nachhaken gestand er “ab und zu ein Tapperle” auf den Kopf eines der Kinder. Er wäre von der Arbeit gestresst gewesen. Einmal habe er sogar einem der Buben gedroht, er müsse eine Stange Zigaretten rauchen, bis er erbreche. Das stimme laut Angeklagtem nicht. 

Die Mutter der Kinder sah weg

Die Mutter habe zwar selbst keine Gewalt ausgeübt, habe aber weggeschaut. Deshalb wurde die Diversion für sie nicht aufgehoben. Kontakt zu den Kindern hat der 43-Jährige seit zwei Jahren keinen mehr, was ihm weh tue, wie er sagte.

Nach der Urteilsverkündigung ermahnte ihn Richter Gernot Kugi: “Legen Sie so ein Verhalten nie wieder gegenüber einem Kind an den Tag!” Den Kindern – heute 13 bis 16 Jahre alt – wurde Schmerzengeld von jeweils 500 Euro zugesprochen, je 100 davon haben sie schon im Zuge der Diversion erhalten.

Der 43-Jährige nahm den Schuldspruch wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
 

Exit mobile version