Die drei Angeklagten wurden bereits wegen Beihilfe zum Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen.
Am Donnerstag wird gegen drei Männer erneut verhandelt, die im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien im Februar 2023 der Beihilfe zum Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen wurden und dafür hohe Haftstrafen ausgefasst haben.
Der OGH hat die Urteile wegen Feststellungsmängeln teilweise aufgehoben. Klären muss das Gericht nun lediglich noch, ob eine terroristische Vereinigung vorlag. Die Schuldsprüche wegen Mordes sind bereits rechtskräftig.
Alle drei Männer wurden im Februar vergangenen Jahres schuldig erkannt, den späteren Attentäter im Vorfeld der Tat unterstützt zu haben. An den Schuldsprüchen wegen Beihilfe zum Mord wird sich auch nichts mehr ändern, aufgehoben wurden vom Obersten Gerichtshof aber die Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bzw. kriminellen Organisation.
Grund für die vom OGH veranlasste Neuverhandlung waren bemängelte Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung sowie eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs. An der Strafhöhe könnte sich dadurch noch etwas ändern.
Befragt wurde nach den Eröffnungsplädoyers der Staatsanwältin und der Verteidiger zunächst jener 25-Jährige, der schon 2019 gemeinsam mit dem späteren Attentäter ins Kriegsgebiet des IS auswandern wollte, und deshalb wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde und in Haft saß. Nachdem er seine Strafe abgesessen hatte, habe er „versucht ein besseres Leben zu führen“, mit dem IS habe er „nichts zu tun gehabt“. „Ich tu nicht wählen, das hat auch islamische Gründe“, antwortete er die Frage des Richters, wie er zur Demokratie stehe.
An Gesetze halte er sich aber. Videos – etwa von dem zu 20 Jahren verurteilten IS-Rekruter Mirsad O. – habe er nur jene angesehen und verbreitet, „in denen es nicht um den IS ging“, und das halte er auch für unproblematisch. Dagegen, in einem Land zu leben, in dem die Scharia gelte, hätte er nichts.
In ihrem zuvor an die Geschworenen gerichteten Eingangsstatement betonte die Staatsanwältin mehrmals, dass es heute nicht mehr um die Beihilfe zum Mord geht. Der Schuldspruch „steht fest, der pickt“. Bei den drei Angeklagten handle es sich „um Mörder durch Beitrag“. Die Aufgabe der Laienrichter sei es zu entscheiden, ob die drei Angeklagten auch Mitglieder der terroristischen Vereinigung bzw. kriminellen Organisation „Islamischer Staat“ waren. Beides sei klar mit „ja“ zu beantworten.
Mitglieder des IS seien nicht nur jene, die selbst ins Kriegsgebiet ausreisen oder im Namen der Terrororganisation Anschläge verüben, sondern auch die, die „die Sache unterstützen“ – etwa durch das Verschicken von Propaganda-Videos und radikalislamistischen „Nasheeds“. Grund für die teilweise Aufhebung des Urteils sei, dass in den Fragen an die Geschworenen beim erstinstanzlichen Urteil die Definition des IS nicht aufgenommen und damit nicht ausreichend erklärt wurde.
Für die Geschworenen fassten sowohl Staatsanwältin als auch die drei Verteidiger dennoch zusammen, weshalb die drei Männer letztlich wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurden. Für die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs bzw. die Kontaktherstellung zum Waffenvermittler kassierte ein mittlerweile 23-Jähriger 19 Jahre Haft.
Vorbereitungen des Terror-Anschlags
Ein 25-Jähriger, der den Attentäter von Mai 2020 bis zum Tag des Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel mitausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen haben soll, indem er gefälschte Papiere besorgte, fasste dafür 20 Jahre aus. Jener 29-Jährige, der den späteren Attentäter bis zum Tag des Anschlags zur Tatausführung bestärkt sowie die Tatwaffen samt Munition und weiteren Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte, erhielt eine lebenslange Haftstrafe.
Rudolf Mayer, Verteidiger des 25-Jährigen, sagte gleich zu Beginn, dass er den vom OGH erkannten Fehler „gar nicht so streng“ gesehen hätte. „Es hat sich auch nichts geändert seit dem letzten Mal“. Es gehe zwar darum, ob es sich bei den von seinem Mandanten versendeten Videos um IS-Propaganda handelte, von einer größeren Strafreduktion ging er vor Prozessbeginn im Gespräch mit Medienvertretern aber nicht aus. „Bis heute nie ganz nachvollziehen“ konnte Elmar Kresbach, Verteidiger des 29-Jährigen, worin der Beitrag seines Mandanten zum Mord gelegen habe. Dieser Teil sei aber rechtskräftig und hinzunehmen. „Der (Attentäter, Anm.) hat das alleine gemacht, der hat keine Unterstützung gebraucht“. Da der spätere Attentäter aber nicht mehr bestraft werden konnte, da er am Tag der Tag starb, handle es sich bei dem Prozess um einen „Stellvertreterprozess“. Für die Mitgliedschaft seines Mandanten in einer Terrororganisation gebe es „keine Anhaltspunkte“, weshalb er sich nicht schuldig bekennen werde.
Eigentlich hätte bereits am Dienstag verhandelt werden sollen. Der Verfahrenshelfer des 23-Jährigen war aber zuerst nicht erschienen, dann stellte sich heraus, dass er im Vorfeld keinen Kontakt zu seinem Mandanten hatte. Er hatte die Verteidigung erst Ende Februar übernommen, nachdem der Wahlverteidiger das Mandat kurz zuvor zurückgelegt hatte. Heute appellierte er an die Geschworenen „unvoreingenommen und objektiv“ in den Prozess zu gehen, um zu beurteilen, ob „tatsächlich ein organisatorisches Zusammenwirken vorlag, dass die eine Mitgliedschaft im IS rechtfertigt“. Als weiterer Verhandlungstag ist der 24. April angedacht, ein Urteil ist aber auch heute schon möglich.


