Bisher wurde nur 1% der Antragsteller auf Familiennachzug einem DNA-Test unterzogen. Jetzt sollen 50% geprüft werden, sagte Innenminister Gerhard Karner am Freitag.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Gernot Maier, der Direktor des  Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) kündigten am Freitagvormittag Verschärfungen im Familiennachzug an.

Bekanntlich ächzt das Schulsystem vor allem in Wien unter rund 350 Kindern, die jeden Monat neu eingeschult werden müssen, dazu kommen nochmals rund 350 Kinder im Kindergartenalter und jünger. Mehr als 700 Minderjährige kommen via Familiennachzug Monat für Monat nach Österreich.

Karner: „Kampf gegen Überforderung des Asylsystems“

Der Innenminister präsentierte zu Beginn der PK, dass die Zahl der illegalen Grenzübertritte nach Österreich zurückgeht.

2022 hatten wir in den ersten vier Monaten an der Grenze Burgenlands zu Ungarn 8.587 Aufgriffe, illegale Grenzübertritte.
2023 waren es von Jänner bis April 5.833. Heuer, im gleichen Zeitraum, 238″, sagte Karner.

Doch so wichtig wie der „Kampf gegen Schlepper“ sei auch der „Kampf gegen Asylmissbrauch und Überforderung des Asylsystems“.

„Ein System ist nur funktionstüchtig, wenn Missbrauch verhindert wird“

Karner sagte: „Ein System ist nur funktionstüchtig, wenn Missbrauch verhindert wird.“ Diesen Missbrauch habe es aber gegeben – auch beim Familiennachzug.

Erlass soll Missbrauch beim Familiennachzug einschränken

Ein Erlass des Innenministeriums soll Missbrauch beim Familiennachzug einschränken. Er bringt drei Punkte, soll vor allem die DNA-Tests erhöhen.

Jeder zweite Antragsteller auf Familiennachzug wird DNA-Test unterzogen

Derzeit gebe es nur bei einem Prozent der Fälle bei Ansuchen einen DNA-Test.

In Zukunft bei mindestens 50% – es soll bei der Hälfte der Antragsstellungen stattfinden.

Karner zu DNA-Tests: „Wir machen ein Planquadrat“ 

„Wir machen ein Planquadrat,  würde man im Verkehr sagen“, so der Innenminister. Der Erlass, der ab nächster Woche gilt, bringt noch zwei weitere Verschärfungen:  

  • DNA Tests müssen vor Ort – in den jeweilig zuständigen Botschaften durchgeführt werden, derzeit ist das nur teilweise der Fall.
  • Dokumentenvollständigkeit wird genau überprüft: Neben dem Reisepass werden auch Geburts- und Heiratsurkunde streng geprüft.

Karner will Familiennachzug-Ehepartner erst ab 21

Neben diesen Sofortmaßnahmen per Erlass wünscht sich Karner mittelfristig gesetzliche Änderungen. „Derzeit ist es möglich Ehepartner im Alter von 18 Jahren nachzuholen – wir wollen das auf 21 jahre erhöhen. Das gilt in Schweden. Dazu reicht eine nationalgesetzliche Änderung, die wir vorschlagen.“ 

Wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit ab Tag 1 

Auf europäischer Ebene will Karner folgende Regelung: Wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit ab Tag 1 – wer von Sozialhilfe lebt, soll die Familie laut Innenminister-Wunsch nicht nachholen dürfen. Das müsse EU-weit geregelt werden.

BFA-Chef: Personen stützen sich auf Ankerpersonen

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