In Österreich gibt es für sozial Bedürftige die Möglichkeit auf eine Gebührenbefreiung. 

In Österreich sind Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage von mehreren Gebühren befreit. Dazu gehören die Rezeptgebühr, das Serviceentgelt für die E-Card und die ORF-Haushaltsabgabe. Letztere liegt ab 2025 weiterhin bei 15,30 Euro monatlich, wobei je nach Bundesland zusätzlich regionale Abgaben hinzukommen, die insgesamt zwischen 183,60 und 240 Euro jährlich betragen.

Diese Befreiungen stehen nicht nur den Beziehern der Ausgleichszulage zu, sondern auch anderen hilfsbedürftigen Gruppen wie Lehrlingen, Arbeitslosen, Empfängern von Mindestsicherung oder Pflegegeld. Ein Antrag auf Zuschuss zum Fernsprechentgelt sowie auf Kostenbefreiung für erneuerbare Energien und Grüngas-Förderbeiträge kann ebenfalls gestellt werden.

Für all diese Befreiungen und Zuschüsse müssen entsprechende Anträge gestellt werden. Sie richten sich vor allem an Personen mit sozialer oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit, um ihnen eine finanzielle Entlastung zu gewährleisten.

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