Das Milliarden-Finanzpaket von Union und SPD muss im deutschen Bundesrat am Freitag die letzte Hürde nehmen. 

Wie zuvor schon im Bundestag ist auch in der Länderkammer für die dazu erforderliche Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das sind 46 der insgesamt 69 Stimmen, über die die 16 Bundesländer verfügen.

Die Zweidrittelmehrheit scheint gesichert, nachdem klar ist, dass auch Bayern mit seinen wichtigen sechs Stimmen zustimmen wird. Dazu hatten sich nach anfänglicher Ablehnung schließlich auch die in München zusammen mit der CSU regierenden Freien Wähler bereit erklärt.

Grundgesetz wird für Lockerung der Schuldenbremse geändert

Geplant ist, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die der Neuverschuldung des Bundes enge Grenzen setzt, für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit gelockert wird. Für alle diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen Kredite aufgenommen werden. Das wäre in diesem Jahr alles über etwa 44 Milliarden Euro.

Außerdem wird ein Sondervermögen geschaffen, für das die Schuldenbremse nicht gilt und das mit Krediten bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur in Deutschland bezahlt werden. 100 Milliarden Euro sollen an die Länder gehen, weitere 100 Milliarden Euro sollen fest in Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen.

Bundespräsident prüft das Gesetz abschließend

Nach der als wahrscheinlich geltenden Annahme durch die Länderkammer wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz daraufhin prüfen, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Mit seiner Unterschrift und der anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Änderung des Grundgesetzes wirksam.

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