In Niederösterreich wurde jüngst ein Gesetz beschlossen, das den Ordnungsdiensten mehr Rechte einräumt.
In Niederösterreich haben Gemeinden ab sofort die Möglichkeit, Sicherheitskräfte anzustellen, die mehr Rechte als bisher haben. Sie sollen die Polizei in ihrer Arbeit unterstützen. Um die Durchgriffsrechte der Ordnungsdienste zu stärken, wurde am Donnerstag im Landtag das Polizeistrafgesetz geändert.
Der Aufgabenbereich der Ordnungsdienste umfasst unter anderem das Vorgehen gegen illegales Campieren und die Haltung gefährlicher Tiere. Auch soll bei Bandenaktivitäten in Stadtparks eingeschritten und Strafen verhängt werden können, ebenso wie bei aggressivem Betteln oder öffentlichem Alkoholkonsum.
Bewaffnet oder unbewaffnet?
Ein Streitpunkt in der Gesetzesnovelle ist die Frage, ob die neuen Aufsichtsorgane bewaffnet sein sollen. Laut Helmut Hofer-Gruber von den Neos sei es unrealistisch zu glauben, dass unbewaffnete Gemeindebeamte bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Banden wirksam eingreifen könnten. Die Grünen wiederum fordern eine Stärkung der Polizei und lehnen die Idee ab, dass unzureichend ausgebildete “Möchtegern-Vorstadt-Rambos, bei denen es zur Polizei nicht gereicht hat und die dann im Sinne des Bürgermeisters als dessen Handlanger auftreten” für Ordnung sorgen sollen, verlautbarte Dominic Hörlezeder.
ÖVP und FPÖ hingegen sehen in der Gesetzesänderung eine dringend notwendige Entlastung für die Polizei, die unter enormem Druck stehe. Zwar stimmte auch die SPÖ für die Gesetzesänderung, stellte jedoch klar, dass die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit beim Innenministerium bleiben müsse. Grüne und NEOS lehnten das Gesetz ab.