Auch FPÖ-Politiker Fuchs und Gudenus nicht mehr wegen Bestechlichkeit verdächtigt. Aber HC Strache und Novomatic weiter im Fokus.  

Paukenschlag zu Donnerstagmittag! Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen gegen mehrere aktive und ehemalige Politiker im Casag-Komplex eingestellt.

Konkret geht es um die Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG. Wegen Bestechlichkeit verdächtigt worden waren neben Sidlo Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP), Staatssekretär Hubert Fuchs, Generalsekretär Thomas Schmid und FP-Politiker Johann Gudenus.

Ermittelt wird weiter

So schreibt die WKStA: “Das umfangreiche Ermittlungsverfahren ergab: Eine Vereinbarung seitens der FPÖ mit dem privaten Glücksspielkonzern hat es mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben. Teil einer solchen Vereinbarung war jedenfalls die Bestellung des vereinbarten Kandidaten zum CASAG-Vorstandsmitglied.”  

Vermuteter Deal in türkis-blauen Regierung beim Glücksspiel 

Bei der Causa rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (CASAG) geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung im Glücksspielbereich. In der Causa wird nach einer anonymen Anzeige seit Juni 2019 ermittelt. Der Vorwurf: Es soll eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, den der FPÖ nahestehenden Sidlo auf einem Ticket von CASAG-Miteigentümer Novomatic in den Casag-Vorstand zu entsenden – obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Im Gegenzug soll die FPÖ u.a. Entgegenkommen bei etwaigen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel nach der Wiener Wahl signalisiert haben.

Ex-FPÖ-Chef HC Strache im Fokus

Das Verfahren komplett eingestellt hat die WKStA aber nicht. So werde weiterhin etwa gegen den Vizekanzler unter Türkis-Blau, Heinz-Christian Strache, sowie einen Glücksspielkonzern – offenbar Novomatic – ermittelt. Die WKStA kommt trotz der Einstellungen nämlich weiter zum Schluss: “Eine Vereinbarung seitens der FPÖ mit dem privaten Glücksspielkonzern hat es mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben. Teil einer solchen Vereinbarung war jedenfalls die Bestellung des vereinbarten Kandidaten zum CASAG Vorstandsmitglied.”

Als Begründung für die nun erfolgten Einstellungen gab die WKStA an, dass den einzelnen Beschuldigten eine jeweilige strafrechtliche Verantwortung nicht zurechenbar gewesen sei.

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