Ein kurzer Rückblick
Wird das Ersturteil gegen Karl-Heinz Grasser bestätigt, muss der Ex-Politiker tatsächlich in Haft.
Er sah gar nicht mehr wie ein Sunnyboy aus, Karl-Heinz Grasser erschien am Donnerstag zwar durchaus braun gebrannt im Justizpalast zum Showdown rund um seine nicht rechtskräftige Haftstrafe von 8 Jahren. Ansonsten war die Anspannung in sein Gesicht geschrieben.
Kein Wunder: Hebt das Gericht die Erststrafe nicht auf, sondern bestätigt diese auch nur im Ansatz – dann droht KHG ab der kommenden Woche der Haftantritt in einer österreichischen Haftanstalt. In welcher, entscheidet die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen. Logisch wäre der Antritt in Tirol, denn Grasser ist in Kitzbühel gemeldet.