Um 961 Millionen Euro hat der seinerzeitige Finanzminister Karl-Heinz Grasser die 60.000 Buwog-Wohnungen verkauft – laut Mietervereinigung wären diese mehrere Milliarden Euro wert gewesen.

9,6 Millionen Euro samt 3 Mio. Zinsen will die Republik jetzt u. a. vom rechtskräftig zu 4 Jahren Haft verurteilten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zurück, die Finanzprokuratur hat bereits einen Exekutionstitel in der Angelegenheit. Doch es könnte jetzt sogar eine Milliardenklage drohen, zunächst einmal gegen die Republik.

Wie die Chefin der Wiener Mietervereinigung, Elke Hanel-Torsch (SPÖ), betonte, seien im Jahr 2004 „60.000 Wohnungen im Eigentum des Bundes zu einem Schleuderpreis an ein Bieterkonsortium verkauft, das genau wusste, wie niedrig der Preis angesetzt werden kann, um zum Zug zu kommen”. Fazit: “Vor sieben Jahren (2018) wurde die BUWOG dann an die deutsche Vonovia um über fünf Milliarden Euro weiterverkauft, ein Wert, den man heute sicherlich noch etwas höher ansetzen könnte. Statt 20 Jahre später auf einem Immobilienvermögen von 6 Milliarden Euro zu sitzen und dazu noch 60.000 Wohnungen zu sozial verträglichen Preisen für Österreichs Mieter:innen im Portfolio zu haben, bleibt der Republik ein Milliardenschaden und ein Ex-Finanzminister, der jetzt ins Gefängnis muss.“ Hanel-Torsch – sie sitzt für die SPÖ im Nationalrat – fordert, dass Wohnungen, die in öffentlichem Eigentum stehen, künftig nicht mehr an private Investoren mit Profitinteressen verkauft werden dürfen: „Da wurden Wohnungen mit Steuermitteln und Eigenmitteln von Firmen im Staatseigentum errichtet, damit Menschen ein leistbares Zuhause finden. Es ist unmoralisch, solche Wohnungen später an Immobilieninvestoren zu verkaufen und die Mieter:innen deren Profitinteressen auszuliefern.”

Jetzt droht Milliardenklage

Grasser sowie die Mitverurteilten, unter ihnen der frühere FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, droht jetzt jedenfalls noch größere Ungemach: Die im Bieterverfahren unterlegene CA-Immo versucht mit einer Art Musterklage (Streitwert eine 1 Mio. Euro) die Chancen für eine Milliardenklage auszuloten. Das könnte Erfolg haben: War die CA-Immo vor Gericht mit ihrer Klage gegen die Republik sowie das Land Kärnten zunächst wegen Verjährung abgeblitzt, so stellte das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht fest, dass der Klagsanspruch der Gesellschaft nicht verjährt ist. Damit könnte ein Zivilrechtsprozess-Reigen beginnen. Denn ursprünglich hatte die CA-Immo 1,9 Milliarden Euro als Schaden eingeklagt gehabt.

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