Die Münchner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Jérôme Boateng eingestellt. Der LASK-Verteidiger äußerte Erleichterung, während der Anwalt der Familie Lenhardt kritische Worte fand.
Nach fünf Jahren Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft München das Verfahren gegen den deutschen Ex-Nationalspieler und aktuellen LASK-Verteidiger Jérôme Boateng eingestellt. Der 36-Jährige wurde nicht wegen Körperverletzung, Nötigung oder Verleumdung angeklagt. Die Entscheidung fiel nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.
Boateng zeigte sich erleichtert: „Ich bin froh, dass das Verfahren nach so langer Zeit eingestellt wurde. Die Verdächtigungen gegen mich waren falsch.“
Mutmaßliche Vorfälle – Ermittlungen in München und Berlin
Die Ermittlungen drehten sich um Vorfälle zwischen Oktober 2019 und Februar 2021. Ursprünglich war das Verfahren 2019 eingeleitet, aber vorläufig eingestellt worden. Nach dem Tod von Kasia Lenhardt im Jahr 2021 nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf, weil Hinweise auf schwere Verletzungen vorlagen.
Letztlich fehlten jedoch Beweise für eine Anklage. „Die Verletzungen aus dem Obduktionsbericht reichen nicht aus, um eine Tat nachzuweisen“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Kritik der Lenhardt-Familie
Während Boatengs Anwalt Leonard Walischewski betonte, dass jede Ermittlung seine Unschuld bestätigt habe, äußerte sich der Anwalt der Familie Lenhardt kritisch. Markus Hennig verwies darauf, dass Boateng erst im vergangenen Jahr rechtskräftig wegen Körperverletzung an einer Ex-Partnerin verurteilt wurde.
„Jeder Versuch, die Vergangenheit wegzuwischen, muss hinterfragt werden“, so Hennig. „Auch wenn er ein Weltmeister ist.“