Auch heuer können Arbeitnehmer und Pensionisten wieder vom SV-Bonus profitieren.
Auch im Jahr 2025 können Arbeitnehmer und Pensionisten mit geringem Einkommen von einer Rückerstattung ihrer Sozialversicherungsbeiträge profitieren – dem sogenannten SV-Bonus. Für das Steuerjahr 2024 sind direkte Auszahlungen von bis zu 1.331 Euro pro Person möglich, wie „finanz.at“ zuerst berichtete. Anspruch haben Personen, die geringe Einkommen beziehen und daher nur wenig oder gar keine Lohnsteuer bezahlen.
Grundlage für den Bonus ist die sogenannte „Negativsteuer“. Dabei handelt es sich um eine Sozialversicherungserstattung – eine Gutschrift für jene Arbeitnehmer, die wegen geringer Steuerlast keine Steuerrückerstattung erhalten. Im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs (Arbeitnehmerveranlagung) können dabei Beträge wie der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag auch dann ausbezahlt werden, wenn die errechnete Steuer unter null liegt. Das Finanzamt überweist diese Beträge direkt aufs Konto.
Der maximale Rückerstattungsbetrag liegt bei 1.215 Euro (55 %) für Arbeitnehmer. Mit Anspruch auf die Pendlerpauschale steigt dieser auf bis zu 1.331 Euro. Pensionisten erhalten bis zu 637 Euro (80 % der SV-Beiträge). Die durchschnittliche Gutschrift beträgt rund 1.000 Euro.
Kindermehrbetrag von 700 Euro pro Kind
Zusätzlich gibt es den Kindermehrbetrag von 700 Euro pro Kind (vormals 550 €), sofern kein Anspruch auf den Familienbonus Plus besteht. Voraussetzungen dafür sind mindestens 30 Tage steuerpflichtiger aktiver Erwerbstätigkeit sowie ein Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag.
Für das Steuerjahr 2025 ist eine Wertanpassung an die Inflation geplant. Damit steigt der SV-Bonus ab dem Jahr 2026 rückwirkend sogar auf bis zu 1.398 Euro für Arbeitnehmer.